Heute konkretisierte der BGH die Voraussetzung für Netzsperren Demgemäß müssen Rechteinhaber alle zumutbaren Mittel vorher ausgeschöpft haben
Heute machen wir uns in den Lesetipps auf die Suche nach versteckten Kameras und erfahren, wie man sein eigenes Auto hacken kann.
Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments besagt: "Strafverfolgung funktioniert ohne Vorratsdatenspeicherung".
Das RKI möchte mittels Corona-App die Corona-Pandemie eindämmen. Datenschutzrechtliche Grundsätze rücken dabei in den Mittelpunkt.
Die Deutsche Telekom schließt MotionLogic. Die Firma liefert anonymisierte Handy-Daten an das Robert-Koch-Institut zwecks.Virus-Eindämmung.
Das israelische Tech-Unternehmen NSO Group hat ein neues Produkt entwickelt, mit dem man die Ausbreitung des Coronavirus verfolgen kann.
Kürzlich entschied das LG München, dass der ISP Telekom den Zugang zur Website Goldesel.to mittels DNS-Blocking sperren muss.
Im Support-Forum des DSL-Anbieters 1&1 Internet SE treten seit einigen Wochen Probleme mit der Berechnung des verbrauchten Datenvolumens auf.
Schon länger kann man mittels Mobilfunk kostenlos im Internet surfen. Einige Sicherheitslücken der Anbieter machen Gratis Internet möglich.
BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.
Ein Verdächtiger, der für den Angriff auf zahlreiche Router der Deutschen Telekom im November 2016 verantwortlich sein soll, wurde in London festgenommen.
Die Deutsche Telekom ist zufrieden mit den neuen Plänen für die Vorratsdatenspeicherung, fürchtet aber hohe Kosten, die der Staat tragen soll.