Abercrombie & Fitch, Digiprotect, Trojaner, Infektion akte klage ag düsseldorf, Trojaner-Infektion
Abercrombie & Fitch, Digiprotect, Trojaner, Infektion akte klage ag düsseldorf, Trojaner-Infektion

Movie4k-Abmahnungen sind wahrscheinlich ein Fake!

Angeblich werden derzeit Nutzer des Streaming-Portals Movie4k mit Abmahnungen überzogen. Das Gerücht ist aber ganz offensichtlich eine Ente.

Angeblich verschickt man derzeit innerhalb Deutschlands Abmahnungen an Nutzer von Movie4.to. Seit einigen Tagen zirkulieren Berichte, wonach Abmahnungen in Höhe von 8.000 Euro und mehr empfangen wurden. Angeblich sollen insbesondere die Nutzer von Streaming-Hostern angeschrieben worden sein, die beim Hoster über Movie4k zu Kunden wurden.

Wie die Anwälte die IP-Adressen bekomen haben sollen, erfährt man nicht. Hätte die Polizei Zugriff auf das neue Streaming-Portal, würde man es augenblicklich abschalten. Wir erinnern uns an die Vorgehensweise bei kino.to. Die Abschaltung aller Dienstleistungen stand für die Ermittler neben der Festnahme der Betreiber an oberster Stelle. Auch die GVU würde keine weiteren Urheberrechtsverletzungen dulden. Von daher käme wirklich niemand auf die Idee, ein derart illegales Angebot als Falle zu missbrauchen.

Abmahnungen für Downloads lohnen sich nicht

Dazu kommt die unrealistische Höhe der Abmahnung, die der bayerische Movie4k-Nutzer angeblich erhalten haben soll. Die Kostennote richtet sich nämlich stets nach der Höhe des Schadens. Wer sich einen Film anschaut, der hat den Preis einer DVD oder einer Kinokarte nicht bezahlt. Bei Abmahnungen für Downloads in P2P-Tauschbörsen sieht es anders aus. In dem Fall wird errechnet, an wie viele Teilnehmer der Tauschbörse man das Werk während des Transfers hochgeladen haben könnte. Bei 50, 100 oder mehr entgangenen Käufern kommen schnell hohe Summen zusammen.

fuck-filmmarkers-movie4k

Rein theoretisch wäre es bei zahlreichen Sharehostern wie RapidShare, Netload etc. möglich, Abmahnungen an die Downloader zu verschicken. Allerdings macht das keine Kanzlei, weil sich der Aufwand überhaupt nicht lohnt. Wenn das Werk nur einen Wert von rund 15 Euro hat, kann man keine Abmahnung im Gesamtwert von 1.000 Euro und mehr verschicken. Zudem will ja auch der IT-Dienstleister etwas verdienen, der die IP-Adresse festgestellt hat. Wären Abmahnungen für Downloads ein einträgliches Geschäft, würden das alle einschlägigen Kanzleien machen.

Dazu kommt die noch immer ungeklärte rechtliche Situation. Die Juristen streiten sich derzeit noch, ob der Empfang von Streams überhaupt strafbar ist. Zwar haben Anwälte dies mehrfach vor Gericht im Rahmen des kino.to-Verfahrens behauptet. Das alleine erschafft aber noch kein Gesetz, gegen das ein Anschlussinhaber verstoßen könnte. Bislang hat diese Fragestellung noch kein deutsches Gericht entschieden. Weit später entschied dies der EuGH zu Ungunsten der illegalen Anbieter.

Außerdem ist die Nutzung eines Streaming- oder Share-Hosters nicht automatisch illegal. Man müsste dem Benutzer schon im Detail beweisen, welche urheberrechtlich geschützten Werke er dort bezogen hat. Doch wie will man das ohne die Datenbank des Streaming-Hosters tun?

Dieses Gerücht ist auch deswegen höchst unrealistisch, weil eine Armada von Juristen etwas über diese Abmahnungen veröffentlicht hätte. Das sind genau die Fachanwälte für Medien- und IT-Recht, die sich hierzulande auf die Vertretung von Filesharern spezialisiert haben. Bei großen Kanzleien landen derartige Neuigkeiten innerhalb weniger Stunden im Netz. Wer zuerst darüber berichtet, hat auch die besten Chancen gefunden zu werden, sollten die nächsten Betroffenen eine Suchanfrage bei Google stellen. Bei WBS Law, Anwalt.de, internetrecht-rostock.de, Dr. Wachs und anderen Foren oder Blogs wäre massenhaft und verzögerungsfrei darüber berichtet worden.

Sommer 2011: kino.to geschlossenWer sich bei Google umschaut, stellt schnell fest, dass das nicht der Fall ist. Bis auf preisgenau, critch.de und verbraucherschutz.de haben sich alle anderen Quellen dazu ausgeschwiegen. Auch von daher erscheint die Nachricht mehr als unwahrscheinlich.

Legal oder illegal? Ist der Empfang von Streams von Vibeo.tv, Movie2k.tl, Movie4k & Co. strafbar? Das Thema wird hier im Blog weitaus ausführlicher behandelt.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.