filme-streamz.com
filme-streamz.com

Filme-Streamz.com – ist die Nutzung des Kinoportals legal?

Ist der Besuch von Filme-Streamz.com legal? Dort werden diverse aktuelle Blockbuster angeboten, täglich werden bis zu 1.4 Mio. Seitenzugriffe generiert.

Das Streaming-Portal Filme-Streamz.com wirbt damit, man könne dort unendlich viele Filme kostenlos anschauen. Das stimmt so aber nicht. Der Konsum von Streams als auch Downloads können pro Zeitraum oder alternativ pro Kinofilm abgerechnet werden. Ist der Besuch von Filme-Streamz.com legal?

„All your movies online“

… lautet der Slogan von Filme-Streamz.com. Die Seite ist alles andere als klein. Dort werden laut dem Analyse-Werkzeug Similarweb täglich zwischen 900.000 und 1.4 Millionen Seitenzugriffe generiert. Eigentlich verwunderlich, denn umsonst haben wir dort nichts anschauen können. Wer einen der Filme aussucht, wird automatisch entweder zu flixjunky.com oder hdporium.com geleitet. Dort soll man sich kostenlos registrieren.
Der Filmgenuss an sich ist aber nicht umsonst, dafür werden Gebühren fällig. Für die vierwöchige Mitgliedschaft werden knapp 35 US-Dollar von der eigenen Kreditkarte abgebucht, bei drei Monaten werden monatlich fast 17 US-Dollar fällig. Betreiber der beiden Seiten sind die Azaroaco Ltd. in Zypern und die Film World Media Ltd. mit Sitz in London. Aufgrund des Angebots aktueller Blockbuster, die teilweise erst im Kino angelaufen sind, dürfte bezweifelt werden, dass die Betreiber wie angekündigt die Rechte an allen ausgestrahlten Werken besitzen. Wer die Ausstrahlungsrechte kauft, muss bzw. darf keinen Webrip oder Telesync als Stream ausliefern. Derart neue Kinofilme vermarktet man im Internet sowieso noch nicht. Laut der in der Filmbranche vorherrschenden Vermarktungskette laufen die Streifen zunächst exklusiv im Kino, um sie später als Blu-Ray oder DVD zum Verkauf anzubieten. Mehrere Monate später sind die Filme im Fernsehen oder über das Internet verfügbar. hdporium.com screenshot Juristisch gesehen kommt dabei auch das Thema Privatkopie nach § 53 Abs. 1 UrhG zum Tragen. Als Voraussetzung darf das Streaming-Angebot aber auf die Besucher nicht offensichtlich rechtswidrig wirken. Darüber dürfte man bei Filme-Streamz.com streiten, weil man die Werke ohne Bezahlung nicht öffentlich verbreitet. Trotzdem dürfte es den Richter misstrauisch stimmen, dass man dort kurz nach dem Filmstart schon jetzt Streams von aktuellen Werken wie „Fack ju Göhte 2“, „Sicaro“, „Ant-Man“ oder „Everest“ findet. Das widerspricht (wie gesagt) klar der Vermarktungsstrategie aller Unternehmen der Filmwirtschaft, weswegen auch Laien davon ausgehen könnten, dass das Angebot rechtswidrig ist. Mit strafrechtlichen Konsequenzen oder dem Empfang von Abmahnungen ist aber nicht zu rechnen. Dafür müsste die vom Filmstudio beauftragte Kanzlei zunächst an die IP-Adressen der Nutzer gelangen, was so gut wie ausgeschlossen ist. Denkbar wäre höchstens, dass man versucht, über die britische World Media Ltd. (flixjunky.com) an die Identität der Kunden zu gelangen. Dort hat die zahlende Kundschaft ihre Kreditkartendetails hinterlassen.
Video: Was haben Streams mit dem Recht auf Privatkopie gemeinsam? Tarnkappe.info
Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Früher brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert. In seiner Freizeit geht er am liebsten mit seinem Hund spazieren.