Geöffnetes Smartphone auf Werkbank mit Reparaturwerkzeug im Kontext der EU-Reparaturpflicht
EU-Reparaturpflicht in der Kritik: Viele Hersteller verfehlen die gesetzlichen Vorgaben für Reparatur- und Ersatzteilinformationen.
Bildquelle: Google Gemini

EU-Reparaturpflicht: Hersteller pfeifen auf Reparaturinfos

EU-Reparaturpflicht für Smartphones: Bei über 80 Prozent der Modelle fehlen brauchbare Reparaturinfos. Warum Hersteller in der Kritik stehen.

Smartphones sollen in der EU länger halten und sich leichter reparieren lassen. Seit Juni 2025 gilt dafür die neue EU-Reparaturpflicht. Doch eine aktuelle Untersuchung zeigt: Bei vier von fünf überprüften Smartphone-Modellen fehlen die vorgeschriebenen Reparaturinformationen oder sie sind unbrauchbar.

EU-Reparaturpflicht soll Smartphones langlebiger machen

Seit dem 20. Juni 2025 gelten für neu auf den europäischen Markt gebrachte Smartphones und Tablets strengere Anforderungen an Haltbarkeit und Reparaturfreundlichkeit. Die zugrunde liegende Verordnung (EU) 2023/1670 wurde bereits im Juni 2023 von der EU-Kommission erlassen. Ihre Vorgaben für die betroffenen Geräte gelten jedoch erst seit dem 20. Juni 2025.

Dazu gehören u.a. Angaben zur Reparierbarkeit, zur Akkuleistung, zur Widerstandsfähigkeit und zur Dauer der Software-Unterstützung. Ersatzteile müssen für einzelne Komponenten über Jahre hinweg verfügbar bleiben. Zudem schreibt die EU vor, dass Reparatur- und Wartungsinformationen sowie Angaben zu Ersatzteilpreisen über eine kostenlos zugängliche Website bereitgestellt werden.

Reparatur, Updates und Akku: Das schreibt die EU vor

Zudem stellen die EU-Vorgaben sicher, dass sich Komponenten unter den festgelegten Bedingungen reparieren lassen. Dafür müssen sich Reparaturen z.B. mit handelsüblichen Werkzeugen durchführen lassen. Die Vorgaben sollen damit auch Reparaturen außerhalb der Herstellerwerkstätten ermöglichen.

Des Weiteren gelten für Ersatzteile verbindliche Verfügbarkeitsfristen. So müssen Hersteller die vorgeschriebenen Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens eines Modells bereithalten. Die Lieferung soll dabei je nach Ersatzteil innerhalb von fünf bis zehn Werktagen erfolgen. Weiterhin sollen unabhängige Reparaturbetriebe Zugang zu notwendigen technischen Informationen und Reparatursoftware erhalten.

Bezüglich der Software müssen Hersteller für Smartphones und Tablets mindestens fünf Jahre lang nach dem Ende des Inverkehrbringens eines Modells Sicherheits- und Betriebssystem-Updates bereitstellen. Hinzu kommen Anforderungen an die Akkuleistung, die Widerstandsfähigkeit gegen Stürze und weitere Aspekte der Haltbarkeit.

Aber auch ein schwächelnder Akku soll nicht das Ende eines ansonsten noch brauchbaren Smartphones bedeuten. Die EU-Vorgaben stellen deshalb zudem Anforderungen an dessen Austauschbarkeit. Je nach Ausgestaltung müssen sich diese unter den vorgesehenen Bedingungen mit handelsüblichen Werkzeugen austauschen lassen.

Die neuen Vorgaben sollen bereits beim Produktdesign dafür sorgen, dass Geräte länger genutzt und leichter instand gesetzt werden können. Im Endeffekt sollen Smartphones länger genutzt werden, damit weniger Elektroschrott entsteht und wertvolle Rohstoffe länger im Wirtschaftskreislauf bleiben. Jedoch trifft der Slogan „Reparieren statt Wegwerfen“ hier nur sehr bedingt zu. In der Praxis klafft zwischen Anspruch und Realität eine bemerkenswerte Lücke.

Reparierbarkeits-Score: Hersteller geben die Bewertung selbst an

Verbraucher sollen schon beim Kauf erkennen können, ob ein Smartphone langlebig und reparaturfreundlich ist oder ob es andererseits schon nach wenigen Jahren zum Wegwerfprodukt wird. Dabei soll der Reparierbarkeits-Score weiterhelfen. Er ist Bestandteil des vorgeschriebenen Energielabels für Smartphones und Tablets. Entsprechend zeigt ein als Repairability Score oder Reparierbarkeitsindex bezeichneter Wert auf einer Skala von A bis E, wie leicht sich ein elektronisches Gerät reparieren lässt.

Die Hersteller geben dafür allerdings die Bewertung für ihre Geräte selbst an. Damit sollen Käufer auf einen Blick erkennen können, wie gut sich ein Smartphone im Fall eines Defekts wieder instand setzen lässt. Wie The Register berichtet, wirft eine aktuelle Untersuchung von Right to Repair Europe jedoch Fragen darüber auf, wie zuverlässig diese Angaben tatsächlich sind, denn die vollständige Berechnung des Scores muss nicht veröffentlicht werden.

Die aktuelle Erhebung benennt konkret ein Oukitel WP35 Pro und ein Shenzen-I17-Tablet mit einem selbst deklarierten Reparierbarkeitswert der Klasse A, obwohl die entsprechenden Felder für Reparaturinformationen leer waren oder lediglich auf einen Marktplatz wie Temu verwiesen.

Kontrolliert wird hier offenbar nicht konsequent, ob die hinterlegten Angaben tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Damit drängt sich die Frage, ob Verbraucher solchen Angaben tatsächlich vertrauen können, geradezu auf.

Vier von fünf Smartphones fallen bei Reparaturinfos durch

Die Einhaltung der neuen Reparaturregeln unterzogen Right to Repair Europe und iFixit einer genaueren Prüfung. Dafür werteten sie mehr als 7.000 Einträge im Europäischen Produktregister für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) aus. Ferner führten sie Stichproben in ausgewählten Verkaufskanälen durch.

Für Smartphones wurden 2.334 Datensätze von Modellen untersucht, die innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben auf den Markt kamen. Im Ergebnis führten nur rund 18 Prozent der Einträge tatsächlich zu einer Website, auf der sich Ersatzteilpreise oder Reparaturanleitungen ohne größere Umwege finden ließen.

Bei ca. der Hälfte der Einträge fehlte die vorgeschriebene URL vollständig. Weitere 19 Prozent verwiesen zwar auf eine Produkt- oder Supportseite. Dort waren jedoch weder Reparaturanleitungen noch Ersatzteilpreise zu finden. Bei weiteren 8 Prozent lautete der Verweis lediglich „siehe Handbuch“. Knapp 5 Prozent führten bezüglich Ersatzteilpreisen und Reparaturanleitungen sogar zu Temu oder AliExpress.

Right to Repair Europe resümiert entsprechend, dass vier von fünf Smartphones die Anforderungen an die Reparaturinformationen nicht erfüllen.

Fehlerhafter Link auf einem Smartphone zur EU-Reparaturpflicht für fehlende Reparaturinformationen
Digitale Sackgasse: Bei fast 20 Prozent der untersuchten Datensätze führten Links zwar auf Supportseiten, dort fehlten jedoch konkrete Reparaturanleitungen oder Ersatzteilpreise.

Die Organisation weist darauf hin, dass auch bei großen Marken wie Apple und Samsung mehrere Klicks und Auswahlvorgänge nötig sein können, bevor Verbraucher tatsächlich zu Ersatzteilpreisen gelangen. Wenn sich solche Informationen erst nach einer digitalen Schnitzeljagd finden lassen, erschwert dies Kunden, einzuschätzen, welche Kosten im Reparaturfall auf sie zukommen.

Aber auch die Preisangaben selbst können variieren. Right to Repair Europe nennt beispielsweise eine Preisspanne von 14 bis 128 Euro für einen Akku eines Acer-Tablets als fragwürdiges Beispiel für „indicative prices“. Eine derart breite Spanne hilft Verbrauchern kaum dabei, die tatsächlichen Reparaturkosten eines konkreten Geräts vorab zu kalkulieren.

Das Problem endet nicht beim Hersteller

Right to Repair Europe überprüfte zudem Verkaufsstellen und Online-Shops. Im Ergebnis fehlte auf mediamarkt.de bei rund 30 Prozent der angebotenen Smartphones das verpflichtende Energielabel, das auch den Reparierbarkeits-Score enthält. Konkret betraf dies 690 von 1.671 Produkten. In einer MediaMarkt-Filiale in Brüssel fehlte das Label bei 19 von 113 ausgestellten Smartphones. Auch bei Online-Plattformen wie Amazon war die Kennzeichnung nicht zuverlässig vorhanden. Die Untersuchung zeigt somit, dass vom Hersteller bereitgestellte Informationen nicht zwangsläufig zuverlässig beim Käufer ankommen.

EU-Reparaturpflicht mit Kontrollproblem

Right to Repair Europe stellt die Frage, wie tausende leere URL-Felder überhaupt unbemerkt bleiben konnten. Ein fehlender Link sei schließlich relativ einfach zu erkennen und könnte auch automatisiert überprüft werden. Nach Einschätzung der Organisation verfügen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden über keine ausreichenden Ressourcen für solche Kontrollen.

Die Kontrolle der Einhaltung liegt bei den Mitgliedstaaten. In der Praxis leisten Verbraucherorganisationen und NGOs einen Teil der Kontrolle darüber, ob Hersteller die EU-Vorgaben einhalten. Ohne die Überprüfung durch Right to Repair Europe und iFixit wären die festgestellten Mängel in dieser Form jedoch nicht öffentlich geworden.

Die Organisation fordert deshalb bezüglich der EU-Reparaturpflicht mehr Transparenz bei der Berechnung des Reparierbarkeits-Scores. Hersteller und Importeure sollten den vollständigen Bericht offenlegen, auf dessen Grundlage sie ihre Bewertung vergeben. Außerdem brauche es eine EU-weite Möglichkeit, Verstöße einfacher zu melden.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.