Nun auch im Supermarkt: Der Einzelhandel will mittels Offline-Tracking Kunden wiedererkennen und ihnen personalisierte Werbung anzeigen.
Was in Online-Shops bereits zum Alltag gehört, soll nun auch im Einzelhandel Einzug halten – Kundentracking. Die Idee, das Kaufverhalten der Kunden zu analysieren, weckt inzwischen genauso Begehrlichkeiten bei Inhabern von herkömmlichen Ladengeschäften. Passende Technologien stehen bereits dafür bereit. Die EU will das erlauben. Jedoch hat sich die Mehrheit der Deutschen laut einer aktuellen Umfrage gegen das Offline-Tracking ausgesprochen.
Die Mehrheit ist gegen Offline-Tracking
Die Einzelhandelskette der Metro Group, Real, hat als Vorreiter für den Einzelhandel die Gesichtsanalyse an der Supermarkt-Kasse schon mal ausgetestet, um zielgerichtete Werbung noch besser an den Kunden zu bringen. Andere Handelsketten werden sicher auch schon bald diese Möglichkeit für sich entdecken und entsprechend nachziehen. So möchten Shop-Betreiber z.B. das Alter und das Geschlecht der Kunden wissen, welche Inhalte sie sich dort wie lange ansehen, welche Artikel sie kaufen usw. Ganz nach dem Motto, mehr Daten – mehr Informationen und somit größere Gewinne. Tracking-Tools, die diese Informationen sammeln, sind vorhanden. Sie lassen sich nach Maßgabe von § 15 Abs. 3 Telemediengesetz auch datenschutzkonform zum Offline-Tracking nutzen.
Identifikation der Kunden über ihr Smartphone
Die Gesichtsanalyse ist nur eine von zahlreichen gangbaren Varianten. Mit Offline-Tracking sind aber auch die Möglichkeiten gemeint, Verbraucher in der Offline-Welt über ihr Smartphone zu identifizieren. Smartphones senden eindeutig wiedererkennbare Signale und Identifikationsnummern – etwa um Internet-, WLAN- oder Bluetooth-Verbindungen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erfassen WiFi-Hotspots von allen Smartphones in Reichweite die sog. MAC-Adresse und die Signalstärke. Einzige Voraussetzung hierfür ist eine aktive Wifi-Schnittstelle am Endgerät. Die MAC-Adresse ist eine unveränderbare Ziffernfolge, durch die der Hotspot das Endgerät eindeutig erkennen kann. Anhand der Signalstärke lässt sich bestimmen, wie weit Hotspot und Endgerät voneinander entfernt sind. Beim WLAN-Tracking wird die Verkaufsfläche mit einer Vielzahl von Hotspots ausgestattet.
Auf diese Weise lassen sich Kunden, die ein netzwerkfähiges Smartphone bei sich tragen, zuverlässig orten und ihre Bewegung über die Verkaufsfläche nachvollziehen und deren Aufenthaltsdauer in Geschäften bestimmen oder Kunden wiedererkennen, wenn sie zum wiederholten Mal am Schaufenster stehen bleiben – und ganz ohne das der Kunde davon etwas mitbekommt. Zudem enthalten viele Apps Werbemodule, die verschiedene Informationen erfassen und übermitteln, die auf den Mobiltelefonen der Nutzer gespeichert sind. Auch darunter könnten Identifikationsnummern fallen, die eindeutig einem bestimmten Gerät zugeordnet werden und mit anderen Informationen verknüpft werden können.
Aus einer aktuellen, repräsentativen Umfrage von forsa im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) geht hervor, dass die Verbraucher die Hoheit über ihre Bewegungsdaten wollen. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband befragte forsa 1002 repräsentativ ausgewählte Bürger ab 18 Jahren zwischen dem 24. und 26. April 2017. Im Ergebnis dieser Umfrage will die Mehrheit, nämlich 54 Prozent der Deutschen, dass die Nutzung der Bewegungsdaten ihrer Handys generell verboten wird. 34 Prozent halten demnach eine solche Auswertung unter gewissen Bedingungen für akzeptabel. Nur neun Prozent finden das sogenannte Offline-Tracking generell akzeptabel.
vzbv bewertet das geplante Vorgehen kritisch
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), wertet das Ergebnis wie folgt aus: „Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sehen das Offline-Tracking sehr kritisch. Die Bundesregierung sollte sich im Europäischen Rat dafür einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher berücksichtigt werden. Der aktuelle Entwurf der ePrivacy-Verordnung schützt Verbraucher in diesem Punkt unzureichend“. Er zeigt sich mit dem derzeitigen Entwurf für die neue E-Privacy-Verordnung der EU demnach unzufrieden. So befürchten die Verbraucherschützer: „Das könnte in Zukunft zum Alltag gehören, denn die geplante EU-Verordnung setzt dieser Praxis keine Grenzen“.
Auszusetzen an dem aktuellen Entwurf der EU-Kommission wäre, dass für das Offline-Tracking keinerlei
Widerspruchsmöglichkeiten vorgesehen sind. So sollen Verbraucher lediglich Hinweise erhalten, wenn sie einen derart überwachten Bereich betreten. Fraglich jedoch ist, wie die Hinweise gestaltet werden müssten, damit Verbraucher sie auch wahrnehmen und verstehen können. „Die vorgeschlagenen Regelungen sind absolut inakzeptabel. Verbraucher, die nicht überwacht werden wollen, hätten nur die Möglichkeit, den Flugmodus anzuschalten. Da macht ein Mobiltelefon kaum noch Sinn. Die EU muss Regeln treffen, damit Verbraucher selbst entscheiden können, ob ihre Daten erhoben werden dürfen“, so Müller.
Fazit
Wenngleich die E-Privacy-Verordnung der EU eigentlich die Kommunikationsdaten der Bürger besser schützen sollte, sieht sie doch auch Einschränkungen beim Zugriff auf Online-Daten vor. Sie erlaubt jedoch das Offline-Tracking. Und das ganz ohne jegliche Einschränkungen. Genau das kritisieren Verbraucherschützer, denn nach dem aktuellen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung wären Verbraucher beim Offline-Tracking nicht ausreichend geschützt. Der vzbv fordert deshalb, dass Kunden, bevor die Märkte deren Smartphones anzapfen dürfen, erst eine ausdrückliche Einwilligung aussprechen. Mit dieser Meinung sehen sie sich durch die Umfrage bestätigt. Die E-Privacy-Verordnung soll ab Mai 2018 in Kraft treten.
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