Die Programmierung von VAVOO v2 ist sehr weit fortgeschritten. Die Version ohne Kodi soll bald erscheinen. Doch es tut sich noch weitaus mehr!
Die Programmierung von VAVOO v2 ist schon sehr weit fortgeschritten. Ziel der Weiterentwicklung war es von Anfang an, sich vom Mediaplayer Kodi unabhängig zu machen. Die Nutzer der Software dürfen sich unter anderem auf eine Unterstützung aller halbwegs aktuellen Apple-Devices freuen. Doch viel spannender ist, was so alles im Hintergrund passiert. Dort bereiten sich Unbekannte auf die Umsetzung eines neuen Projekts mit völlig anderen Dimensionen vor.
Wer oder was ist denn überhaupt VAVOO?
VAVOO ist ein plattformübergreifendes Mediencenter-Programm, nebst einer gleichnamigen Set-Top-Box. Das Programm ist selbst komplett legal, weil darüber keine direkten illegalen Streams angeboten werden. Bei der VAVOO Box handelt es sich um ein auf Android basierendes Gerät. Die Box überträgt per WLAN die vielfältigsten Inhalte zum heimischen Fernseher. Auch die VAVOO Box kann innerhalb der EU zunächst legal gekauft und genutzt werden.
Illegal sind hingegen verschiedene, im Internet verfügbare Bundles, die laut aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einen Zugang zu offensichtlich rechtswidrigen Quellen ermöglichen. Den Ursprung dieser Add-ons, Bundle-URLs genannt, sollte man sich also genauer anschauen, um zivil- und strafrechtlich gesehen, auf der sicheren Seite zu bleiben.
VAVOO will von Kodi weg
Der Mediaplayer Kodi ist derart vielfältig, dass die Software in der Vergangenheit zum Argwohn der Entwickler häufiger zu andersartigen Zwecken eingesetzt wurde. Die Geschäftsleitung von VAVOO teilte uns schon vor einigen Monaten mit, man wolle sich vom Mediaplayer Kodi komplett unabhängig machen. VAVOO v2 befinde sich kurz vor der Fertigstellung. Das Schweizer Team will sich künftig auf den internationalen Markt konzentrieren und ihre Software auch auf iPhones und iPads präsentieren.
Der Sprung von Kodi auf eine eigene Entwicklung ist aber nicht von heute auf morgen getan. Dessen waren sich die Macher bewusst, als sie im März letzten Jahres offiziell nach neuen Mitarbeitern gesucht haben. Die ersten Arbeiten an der eigenen App haben im August 2018 ihren Anfang genommen. Ein Sprecher teilte uns am heutigen Mittwoch mit, besonders stolz sei man auf die neue Hochformat-Ansicht. Auf mobilen Geräten konnte man in der Vergangenheit die Filme nur im Querformat genießen, das soll künftig auch im Hochformat möglich sein. Daneben wird auch die Startseite im Hochformat funktionieren.
VAVOO Revolutions?
So wie bei der Kino-Reihe der Wachowski-Geschwister soll es nach Reloaded im dritten Teil die VAVOO Revolutions geben. Parallel habe man das Development der nächsten „Evolutions-Stufe“ vorbereitet, wie uns der Schweizer Marketing-Manager geheimnisvoll ankündigte. Weitere Details dürfe man noch nicht preisgeben, hieß es. Aber man habe den internationalen Markt und somit große Ziele vor Augen. Schon bald ™ sollen wir und damit auch unsere Leserinnen und Leser mit weiteren Informationen versorgt werden.
TV-BOX bei Tarnkappe.info konkurrenzlos günstig
Bis der finale Aufstand gegen die Maschinen gelingt, bietet Tarnkappe.info die TV-BOX VAVOO mit einem Preisnachlass von fünf Euro an. Schaut Euch bitte im Internet um, vergleicht die Preise, nutzt euren Browser und die Suchmaschine Eurer Wahl. Egal wie lange ihr im Web recherchiert: preiswerter gibt es die Set-Top-Box nirgendwo!!! Die jetzigen TV-Boxen werden ein Softwareupdate erhalten, sobald die Entwicklung abgeschlossen ist. Die Nutzer werden sich für die neuen Funktionen von v2 kein neues Gerät kaufen müssen, hat man uns garantiert.
Software & Set-Top-Box legal, aber manche Bundle-URLs nicht!
Wer sich die juristische Einschätzung eines deutschen Fachanwalts für IT- und Medienrecht durchlesen will, wird hier bei uns fündig. Unsere Schweizer Leser sollten sich die Ausführungen der Kanzlei Steiger Legal AG durchlesen. Wir haben Rechtsanwalt Martin Steiger damals auch zur Legalität der Software bzw. der VAVOO Box befragt. Beide Anwälte kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass aktuell weder die Software, noch die Hardware illegal ist. Daran hat auch das oft zitierte Filmspeeler-Urteil des EuGH nichts geändert. Wer auch das in Zweifel zieht, möge sich die Einschätzung anderer Anwälte im Web anschauen.
Die alte v1 kann man sich kostenlos von hier für Android, Mac OS X und Windows herunterladen. Übrigens: Wäre die Software wirklich illegal, dann wäre sie nicht bei den Kollegen von Chip.de, Malavida, Netzwelt.de, Softonic u.v.m. verfügbar! Das sei für die Kritiker nur mal am Rande erwähnt…
P.S.: Wir werden für die Veröffentlichung dieses Beitrages keinen Cent erhalten, wohl aber haben wir, böse und unverschämt wie wir sind, ein paar Tracking-Links eingebaut.
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