Google Chrome
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Google Chrome: Auswertung des Browserverlaufs für Werbezwecke

Google will für den Browser Google Chrome den Verlauf der Nutzer einsehen, analysieren und zudem für ihre personalisierte Werbung verwenden.

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Google informiert derzeit alle Nutzer des Chrome-Browsers über Änderungen in ihren Datenschutzrichtlinien. Demnach hat Google nun eine rechtskonforme Möglichkeit gefunden, die dem Unternehmen erlaubt, den sogenannten „Chrome-Verlauf“, also alle Aktivitäten und besuchten Webseiten unter Chrome, einzusehen, zu analysieren und zur Erstellung personalisierter Werbung zu verwenden.

Google Chrome wird zur Daten-Sammelmaschine

Fußspuren kann man an vielen realen Orten hinterlassen, aber auch beim Surfen im Internet hinterlässt man mit jedem Klick solche Spuren. Diese werden im Browserverlauf gespeichert. Die meisten Deutschen surfen häufig. Hierbei können völlig unterschiedliche Webseiten das Ziel sein. Das Internet bietet, angefangen von Online-Shops, über informative Seiten bis hin zu Spiele-Seiten, unzählige Möglichkeiten. So sieht man im Browser Verlauf, welche Webseiten häufig besucht wurden. Je nach Datum des letzten Besuchs, Name der Seite oder auch Anzahl der Zugriffe lassen sich die Einträge ordnen und man erhält schnell eine Übersicht über das Surfverhalten jedes einzelnen Benutzers.

Das spiegelt aber nicht nur die persönlichen Vorlieben wider, sondern auch Angaben zur Religion, politische Überzeugungen, Hobbys, Onlinekäufe, also kurz, die sensibelsten und persönlichsten Daten eines jeden Users sind so einsehbar. Der Zweck dieser Funktion ist im eigentlichen Sinne das Wiederfinden von Seiten, deren Adresse man sich nicht gemerkt hat. Ein kurzer Blick in den Browserverlauf kann hierbei hilfreich sein. Doch Google hat nun eine weitere Verwendung dafür gefunden und nutzt das aus für ganz eigene Zwecke, nämlich den Kommerz.

Was zählt zu den Browserdaten?

Zu den Browserdaten zählen aber nicht nur der Browserverlauf, sondern auch der Cache (schneller Puffer-Speicher), Cookies, Passwörter, E-Mail-Clients, Plugins, Download-Informationen sowie Offlineinfos und AutoFill-Daten. Gerade AutoFill ist eigentlich eine praktische Sache zum schnellen Ausfüllen von Webformularen. Chrome merkt sich dabei Namen, Adressen, Geburts- und andere Daten, die man oft in Webformulare eintragen muss. Dann reicht das Eintippen eines Buchstabens und per Tab kann man ein komplettes Web-Formular in einem Rutsch ausfüllen. Der Haken bei all diesen angeblichen Erleichterungen und gespeicherten Daten: Bekommt nun jemand Zugriff darauf, kann er das Internetverhalten relativ einfach zurückverfolgen. Und gerade das ist hier bei Google ebenfalls gegeben. Sie haben vollen Zugriff auf all diese Informationen. Sie lesen sie ein, werten sie aus, erstellen so Nutzerprofile und verwenden diese für gezielte personifizierte Werbung. Das heißt die Nutzer erhalten nur die die Anzeigen von Produkten, die sie laut ihrem Profil interessieren könnten.

Fazit

Die für die Auswertung des Browserverlaufs notwendigen Änderungen an den Datenschutzrichtlinien hat Google bereits am 21. Juni vorgenommen, Chrome-Nutzer werden aber erst jetzt darüber benachrichtigt. Da der Browserverlauf nicht nur eine Liste aller besuchten Webseiten, sondern auch Daten, wie Downloads, Plugins und gespeicherte Formulardaten enthält, gelangt Google an zahlreiche private Daten. Wer nicht will, dass der Internetkonzern sie analysiert, sollte die Auswertung seines Browserverlaufs unterbinden. Wer den neuen Datenschutzbedingungen nicht aktiv widerspricht, stimmt stillschweigend zu und nimmt so automatisch daran teil. Dies ist über Werbeeinstellungen des Google-Kontos möglich. Wirkliche „Sorgen“ machen müssen sich aber nur solche Google-Nutzer, die ihren Browser-Verlauf mit einem Google-Konto synchronisieren.

Nachtrag vom 18. Juli 2016:

Ein Google-Sprecher hat inzwischen unterstrichen, dass die neue Datenauswertung ausschließlich auf Opt-in-Basis freigeschaltet werde. Nutzer, die dem nicht zustimmen, sind laut Google von den Änderungen nicht betroffen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.