Annikas satirischer Monatsrückblick kommt auch im Juli ohne Monster in schottischen Gewässern oder Krokodilen in Baggerseen aus, den Politikern sei Dank!
Scriptzbase.org, das führende illegale Forum im deutschsprachigen Bereich für so genannte "Nulled Scripts", ist wieder online.
Das IT-Unternehmen Three Square Market (32M) nutzt die RFID - Technologie, um ihre Mitarbeiter mit einem Chip zu versehen.
Laut einem als geheim eingestuften Bericht des Innenministeriums soll der Staatstrojaner noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen.
Hands on VAVOO.TV. Im ersten Schritt haben wir diese kostenlose Mediacenter-Software für Euch getestet, die man seinen eigenen Bedürfnissen anpassen kann.
Kurz notiert: Das nicht sonderlich populäre Kinoportal StreamDream.ws ist seit kurzem nach mehreren Monaten Downtime wieder verfügbar.
Wie war es den Ermittlern möglich, die Identität des Betreibers des weltweit größten Darknet-Marktplatzes AlphaBay, Alexandre Cazes, aufzudecken?
In einer gemeinsamen Operation haben mehrere Behörden die Drogenumschlagplätze, AlphaBay und Hansa Market, im Darknet zerschlagen.
Gestern lud die BayernSPD zu einer Diskussionsrunde mit Heiko Maas nach München ein. Es ging um die Bekämpfung von Hass und Fake News im Internet.
Die Schwachstelle Devil’s Ivy erlaubt es Angreifern, sich Zugriff auf eine Sicherheitskamera von außerhalb zu verschaffen.
Bei unseren heutigen Lesetipps dreht sich alles um Kim Dotcom, zwei Datenschutz-Sammelklagen“ gegen Facebook und vieles mehr.
Der Weiterverkauf von E-Books ist in Deutschland derzeit nicht legal. Eine Entscheidung des EuGH soll eine endgültige Klärung bringen.
In der zweiten Ausgabe vom Tarnkappe.info Magazin werden wieder alle Artikel der letzten acht Wochen präsentiert. Im Special dreht sich alles um die GVU.
Zensur: China will bis 2018 alle VPNs im Land blockieren. Zudem wurde die beliebte Kinderbuchfigur Pu der Bär aus den sozialen Medien Chinas verbannt.
Der Marktplatz für illegale Güter AlphaBay ist von Strafermittlern aus den USA, Kanada und Thailand ofline genommen worden.
Die Zollfahndung in Frankfurt am Main hat einen illegalen Waffenhandel im Darknet aufgedeckt. 3 Tatverdächtige bestellten Waffen für mehrere Tausend Euro.
BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.
Auch wenn ein Anschluss mehrfach über die gleiche IP-Adresse ermittelt worden ist, reicht dies in einem Filesharing-Verfahren als Beweis nicht aus.
Nach dem Bust von LuL.to erstatten 36 Selfpublisher Strafanzeige gegen die Nutzer. Sie fordern so ihre entgangenen Gewinne zurück.
Ein Gefangener in den USA ließ sich per Drohne Werkzeug liefern, um anschließend damit aus dem Hochsicherheitsgefängnis zu fliehen.
Heute setzt man die Nutzer des Sharehosters OBOOM per Newsletter darüber in Kenntnis, dass man die Downloadvergütung reaktiviert hat.