In einem P2P-Fall holte die Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli einen Sieg für den Anschlussinhaber. Der Kläger und Rechteinhaber ging leer aus.
P2P-Klage: Ein einziges Musikalbum soll laut Urteil vom Amtsgericht Charlottenburg eine Berlinerin Schadenersatz in Höhe von 2500 EUR kosten.
Filesharing-Klage: Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte eine Mutter, obwohl sie ihren Sohn über seine Pflichten im Internet aufgeklärt hat.
Eine Abgemahnte aus NRW soll Filesharing betrieben haben. Sie verlor die Klage gegen das Filmstudio trotz Abwesenheit & WPA2-Verschlüsselung.
Filesharing: Gemäß AG Charlottenburg muss ein Beklagter weder die Nutzung seines Anschlusses dokumentieren,noch Rechner der Familie auf Software untersuchen
Filesharing eines Pornofilms: Der Sohn sollte als Anschlussinhaber für seine Mutter in die Störerhaftung genommen werden, als diese die Aussage verweigerte.