Gemäß dem heutigen BGH-Urteil dürfen Facebook-User, die bereits vor dem 25. Mai 2018 angemeldet waren, weiterhin anonym bleiben.
In zwei ganz ähnlichen Verfahren urteilte das OLG München um die Klarnamenpflicht bei Facebook und befand diese für rechmäßig.
Am heutigen Mittwoch verhandelt das OLG München zwei ähnliche Verfahren. Es geht in beiden Fällen um die Klarnamenpflicht bei Facebook.
Am 20.09.2018 wird der BGH die Frage klären, ob Filehosting-Dienste für Urheberrechtsverstöße ihrer Anwender haften müssen.
Mit einem Captcha-Test verlangt Facebook aktuell von einigen Nutzern ein Foto zur Identifizierung. Der Konzern möchte so verstärkt gegen Bots vorgehen.
Heute setzt man die Nutzer des Sharehosters OBOOM per Newsletter darüber in Kenntnis, dass man die Downloadvergütung reaktiviert hat.
Die Cyando AG (Uploaded.net) wurde aktiv. Dort wurden massenhaft Accounts von Uploadern gesperrt, die urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen haben.