Die Ermittlungen sollen die Vorwürfe gegen die Betreiber vom Cyberbunker erhärtet haben. Den Besuchern der Seiten drohen zudem Strafanzeigen.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte die bisherigen Auswertung der Beweismittel die Vorwürfe gegen die Betreiber vom Cyberbunker. Anfang nächsten Jahres will man die Anklage erheben.
Ende September diesen Jahres fand die denkwürdige Erstürmung des Cyberbunkers in Rheinland-Pfalz statt, an der über 600 Polizeibeamte beteiligt waren. Wie die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz der dpa mitteilte, konnten die bisherigen Auswertungen die Tatvorwürfe der Beschuldigten erhärten. Manche Verdächtige hätten diesbezüglich auch schon Aussagen gemacht. Anfang 2020 will man Anklage erheben. Allerdings werden die Ermittlungen in Anbetracht der riesigen Datenmengen, die noch ausgewertet werden müssen, noch länger andauern.
Cyberbunker: Strafverfahren gegen Nutzer möglich
Die rund 290 beschlagnahmten Server werden weiterhin von externen IT-Firmen ausgewertet. Nach offiziellen Angaben sei es auch gut möglich, dass in der Folge Strafverfahren gegen die Nutzer verschiedener illegaler Angebote erhoben werden. Über die Server wurden BTM-pflichtige Medikamente, Drogen, Falschgeld oder Dienstleistungen wie Webstresser etc. zum Kauf angeboten. Zudem sollen im Cyberbunker Untergrund-Foren, Phisher, Spammer und Liebhaber kinderpornografischer Werke vertreten gewesen sein. Man wirft den Betreibern vor, Kenntnis vom Inhalt der Webseiten ihrer Kunden gehabt zu haben. Ihre Preise waren weit über Durchschnitt. Dafür sagte man den Kunden den ultimativen Schutz ihrer Anonymität zu.
Bundesrepublik Deutschland nur eine Terrororganisation?
Sven Olav Von Kamphuis aka CB3ROB teilte uns auf unsere Anfrage mit, dass es in diesem Fall Personen gebe, die über eine „funktionelle Immunität“ verfügen würden. Damit ist die Immunität von Behörden-Mitarbeitern gemeint, die Straftaten in Ausübung ihrer dienstlichen Obliegenheiten verüben. CB3ROB weiter: „Unser Verdacht, dass die BRD nur eine Terrororganisation ist, wurde damit bestätigt.„
Alliierte der Republik Cyberbunker werden zurückschlagen
Staatsanwälte dürften darüber hinaus generell gar keinen Verdacht bestätigen. Dies befinde sich ausschließlich im Aufgabenbereich eines Gerichts. Doch das Urteil eines deutschen Amtsgerichts erkenne man grundsätzlich nicht an. Es wäre „ganz toll„, dass der Staatsanwalt in seinem Statement gegenüber der dpa zugegeben habe, „Industriespionage“ betrieben zu haben.
Und dann sagte Von Kamphuis noch abschließend im Spaß: „Die Republik Cyberbunker wird das Militär unserer Alliierten darüber informieren.“ Dies ist eine Anspielung auf ihren Domain-Eintrag bei der RIPE NCC. Laut Cyberbunker.com hat die Republic CyberBunker Ministry of Telecommunications ihren Sitz in der One CyberBunker Avenue auf dem Staatsgelände der Republik Cyberbunker. Die Verwaltungsorganisation RIPE NCC hat bei dieser und anderen Domains die Richtigkeit der Angaben natürlich nicht überprüft. Ansonsten hätte es zu einer Eintragung in dieser Form nie kommen können.