Nach dem Urteil zum Cyberbunker-Prozess am Montag geht die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz nun in Revision.
Nach dem Urteil des Landgerichts Trier am Montag hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz nun Revision eingelegt. Das sagte der Oberstaatsanwalt Jörg Angerer der dpa. Das Gericht verurteilte den 62-jährigen früheren Leiter des Cyberbunkers zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Die anderen angeklagten Personen erhielten teils mehrjährige Haftstrafen.
Generalstaatsanwaltschaft unbeeindruckt von der Urteilsbegründung
Das Team um den Cyberbunker hatte über viele Jahre hinweg einen sogenannten „bulletproof hoster“ betrieben. Auf deren Servern sollen über 250.000 kriminelle Geschäfte beherbergt gewesen sein. Dies sah das Gericht als erwiesen an. Allerdings musste man von dem Vorwurf der Beihilfe zu Straftaten abrücken, denn es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Angeklagten von einzelnen Straftaten gewusst und aktiv gefördert hatten.
Die Staatsanwaltschaft gibt sich damit jedoch nicht zufrieden. Sie sieht auch die Beihilfe als erwiesen an und ging folglich in Revision. Jörg Angerer kommentierte: „Die Urteilsbegründung überzeugt uns nicht. Wir haben eine andere rechtliche Würdigung als das Landgericht.“
Cyberbunker-Kopf erhofft Freispruch durch Revision
Auch die Anwälte des 62-jährigen Kopfes des Cyberbunker-Teams kündigten Revision an. Bereits am Montag nach dem Urteil veröffentlichten sie ihr Vorhaben und wollen für ihren Mandanten einen Freispruch erwirken. Uwe Hegner, der Verteidiger des Hauptangeklagten, erläuterte hierzu, dass es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung handele. Es gäbe kein Geschäftsmodell. Zudem würde der Fall sicher vom Bundesgerichtshof entschieden, da es hier um „juristisches Neuland“ gehe.
Mit dem Urteil nähert sich der Cyberbunker-Prozess langsam dem Ende. Nach jahrelangen Ermittlungen wurde der Hoster 2019 ausgehoben. Bei der Durchsuchung der Örtlichkeit wurden 886 Server beschlagnahmt, sowohl physische als auch virtuelle. Hierbei kam die gigantische Datenmenge von etwa zwei Petabyte zusammen (ca. zwei Millionen Gigabyte), von denen laut Angaben der Staatsanwaltschaft bisher erst 0,5 % durchsucht wurden. Dennoch ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, dass der Anteil der illegalen Angebote damals bei etwa 84 % lag.
Die Angeklagten behaupteten fast alle, dass sie nichts von den illegalen Inhalten wussten. Allerdings warb der Cyberbunker seinerzeit damit, alles außer Kinderpornografie und terroristischen Inhalten zu hosten.