Beim BND wurden wichtige E-Mails mit NSA-Selektoren (angeblich versehentlich) gelöscht - ein Fall von Beweismittelvernichtung im NSA-Untersuchungsausschuss?
Beim BND wurden – trotz gegenteiliger Anweisung des NSA-Untersuchungsausschusses – zahlreiche relevante E-Mails gelöscht. Es steht der Verdacht einer Beweismittelvernichtung im Raum. Von seiten des BND heißt es jedoch, die Mails habe man versehentlich gelöscht.
Zeuge berichtet von E-Mail-Löschung
Im NSA-Untersuchungsausschuss sagte ein Zeuge, ein Sachbearbeiter in der BND-Zentrale in Pullach, aus, die Behörde habe viele E-Mails, die sogenannte „Selektoren“ der NSA erhielten, „versehentlich gelöscht“. Bei Selektoren handelt es sich um bestimmte Kennzeichen – etwa IP-Adressen, Unternehmen oder Stichwörter – die für die NSA bei der Telekommunikations-Überwachung von Interesse sind. Diese gerieten in letzter Zeit in die Diskussion, da die NSA dem BND auch sehr kontroverse Selektoren – etwa europäische Behörden und Firmen, letztere wohl zum Zweck der Wirtschaftsspionage – zukommen ließ.
Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte bereits, als er seine Arbeit aufnahm, ein Löschmoratorium ausgesprochen. Das heißt, den Geheimdiensten die Löschung möglicherweise bedeutender Dokumente und Kommunikation untersagt. Dagegen allerdings hat der BND nun offenbar verstoßen – sei es aus Unachtsamkeit oder mit Absicht.
Selektoren als wichtiges Beweismittel
Die Selektoren sind im NSA-Untersuchungsausschuss eines der wichtigsten Beweismittel. Sie können Aufschluss darüber geben, ob der BND die NSA beim Verstoß gegen deutsches Recht (etwa durch die Förderung von Wirtschaftsspionage) oder dem Handeln gegen deutsche Interessen unterstützte.
Verschwanden die E-Mails aus Versehen?
Nach Angaben des Zeugen hat der BND die E-Mails versehentlich gelöscht. Das E-Mail-System sei umgestellt worden, wobei es zum Datenverlust gekommen sei, so der Zeuge. Wie viele E-Mails dabei verloren gegangen sind, konnte der Zeuge nicht sagen. Er erklärte lediglich, normalerweise würde man E-Mails mindestens ein halbes Jahr lang aufgewahren. Durch den Datenverlust seien jedoch nur noch wenige E-Mails übrig.
Der Zeuge erklärte außerdem, der Vorgesetzte der Verantwortlichen hätten diese über den Vorfall nicht informiert. An diesem Punkt unterbrach der Anwalt des Zeugen die Sitzung. Er erklärte später, sein Mandant werde keine weitere Aussage machen, da er befürchte, dass diese innerhalb des BND Gegenstand disziplinarischer Ermittlungen werden könnten.
Theoretisch ist es natürlich möglich, dass tatsächlich ein technisches Problem oder eine Fehlbedienung der Software für den Verlust der wichtigen E-Mails verantwortlich ist. Es fällt jedoch schwer, dies zu glauben – allzu gelegen kommt dieser Zufall. Und auch der NSA-Untersuchungsausschuss dürfte angesichts dieses allzu praktischen Computerproblems eher skeptisch sein.
Tarnkappe.info