Unter dem Az 4 C 1319/16 wurde am 10.11.2017 beim AG Landshut eine P2P-Klage verhandelt. Gegenstand war ein illegales Tauschbörsenangebot.
Vor dem LG Köln wurde am 15.02.2018 unter dem Az. 14 S 18/17 ein Fall verhandelt, bei dem die Ehefrau das Filesharing abgestritten hat.
Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen: sie haben eine Aussagepflicht.
Filesharing eines Pornofilms: Der Sohn sollte als Anschlussinhaber für seine Mutter in die Störerhaftung genommen werden, als diese die Aussage verweigerte.
Was sind die juristischen Grundlagen der Recherche? Wer das ignoriert, dessen Arbeitgeber kassiert eine Abmahnung. Oder landet vor Gericht.