Der EuGH hat die Klage Polens gegen Artikel 17 (Uploadfilter) mit seinem Urteil abgewiesen. Doch die juristischen Hürden sind jetzt höher.
Mit dem gestrigen Inkrafttreten vom Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) haften große Plattformen für die Uploads ihrer Nutzer.