Eine 24-jährige Frau soll 1.650 € bezahlen, obwohl sie die VR-Pornos gar nicht kennt und sie sich diese mangels Brille nicht ansehen kann.
Der Bundesgerichtshof erteilte der Kalkulation des Lizenzschadens der Abmahner von kostenfreien Fotos eine Absage. Null ist und bleibt =null.
Ein Regensburger Hobbyfotograf wollte große Kasse machen. Seine Kanzlei verschickte eine Abmahnung über 25000 € an einen kleinen Sportverein.
Thomas Wolf musste vor dem Amtsgericht Würzburg erneut eine Klatsche einstecken. Der Nutzer muss für das CC-lizenzierte Foto nichts bezahlen.