Ein Abgemahnter stellte zur Abwehr einer Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. die Vermutung auf, es habe einen Hackerangriff gegeben.
Meinungsfreiheit ade? Was das Verfahren gegen Steffen Heintsch bedeutet. Es geht um Porno-Abmahnungen und um unerlaubte Rechtsberatung.
Der Widerspruch der Abmahnwahn Dreipage gegen die Einstweilige Verfügung der Kanzlei Schulenburg & Schenk wurde vom LG Berlin teilweise abgelehnt.