Die Kanzlei CSR verschickt auch aktuell Abmahnungen wegen Erotik-Filesharing im Namen von PMG Entertainment Ltd..
Das Landgericht Köln verurteilte in einem P2P-Verfahren einen Beschuldigten wegen der unzureichend erbrachten sekundären Darlegungslast.
Vier Angeklagte boten bei iStreams.to Pay-TV für wenig Geld an und verursachten erheblichen Schaden. Sie erhielten Bewährungsstrafen.
Gegenstand der P2P-Klage: Illegales Tauschbörsenangebot mittels P2P-Filesharing urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen.