Das Landgericht Köln verurteilte in einem P2P-Verfahren einen Beschuldigten wegen der unzureichend erbrachten sekundären Darlegungslast.
Ein schwedischer Rentner kann nach Erhalt einer P2P-Abmahnung wegen des Erotik-Streifens "The Creepers Family 7" nicht mehr schlafen.