Zollfahndern ist ein mutmaßlicher 39-jähriger Lübecker Waffenhändler ins Netz gegangen, der seine Waren im Darknet verkaufte.
Vor ein paar Tagen wurde das Urteil des BGH bekanntgegeben, wonach auch die Verbreitung von Datenmüll eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
BGH entscheidet – Kein Beweisverwertungsverbot bei einer Auskunft zum Filesharing und erweitert somit den Wirkungsbereich einer Richtergenehmigung.
Positionierung des BGH zu einigen Streitfragen des Filesharing, die bislang von den Gerichten unterschiedlich beurteilt wurden.
Eine Anwaltskanzlei behauptet, ein Jugendlicher sei nicht dazu in der Lage, Filesharing zu betreiben. Als Beweis soll ein Gutachter her.