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Plattformen müssen laut EuGH bei illegalen Uploads nicht die Telefon-Nr., IP- und Email-Adresse herausgeben, sondern nur die Postanschrift.
Der Bundesgerichtshof legt dem EuGH Fragen zur Haftung YouTubes für von Dritten begangenen Urheberrechtsverletzungen zur Klärung vor.
Vodafone muss im Kabelnetz weiterhin den Zugang zu Kinox.to sperren. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) nun entschieden.
Constantin Film hat Anfang Februar per einstweiliger Verfügung eine Netzsperre gegen das illegale Streaming-Portal kinox.to durchgesetzt.