Wegen Geldwäsche war ein Mann vor dem Leverkusener Amtsgericht angeklagt. Er war an dem Betreiben des Fakeshops porco-office involviert.
Akamai schätzt, dass allein in der ersten Hälfte diesen Jahres fast 79 Millionen neu beobachtete Domains als bösartig eingestuft wurden.
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Das Schweizer Bundesgericht urteilte, dass der Einsatz von Keyloggern bei schweren Straftaten legal ist. Die erste Instanz hatte es verboten.