Der BGH hat in mehreren Verfahren das Urteil gegen Uploaded.net gesprochen. Vor allem das Geschäftsmodell des Anbieters wurde kritisiert.
Gestern gab der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bekannt, man habe im Kampf gegen Uploaded einen weiteren Erfolg errungen.
Der Sharehoster uploaded.net argumentierte vor Gericht, man habe eine Abuse-Mail nicht erhalten. Alle Anbieter sind jetzt ab Versand der E-Mails haftbar.
Nutzer des Sharehosters Oboom beklagen sich momentan über verzögerte Auszahlungen und deutlich reduzierte Transfer-Geschwindigkeiten. Was ist bei Oboom los?
Oboom.com verkauft sich als seriöser Cloud Dienst. Doch ist er wirklich ein Anbieter, dem man seine privaten Daten anvertrauen möchte?
Wir haben das Vertragswerk rund um das neue Advanced Takedown Tool von uploaded.net geprüft. Die Verteidigung der Rechte wird erschwert, statt erleichtert.
Der Schweizer Sharehoster uploaded.net führt Ende November für Rechteinhaber ein neues Webformular und das Advanced Takedown Tool (ATT) ein.