Netzneutralität: Ein EuGH-Urteil verbietet die Ungleichbehandlung von Traffic beim Zero Rating. ISPs dürfen Angebote nicht selektiv drosseln.
Den Rechtsstreit um StreamOn der Telekom beschäftigt jetzt auch den Europäischen Gerichtshof. Das VG Köln hat das Klageverfahren ausgesetzt.
Netzneutralität: Bundesrat will auch Zero Rating mit Geldstrafe ahnden sowie für einen besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Mobilfunk sorgen.
Am 30.08.2016 haben die Regulierungsbehörden die neuen Leitlinien zur Umsetzung von Netzneutralität veröffentlicht. Überholspuren verboten!