Der Bundesgerichtshof erteilte der Kalkulation des Lizenzschadens der Abmahner von kostenfreien Fotos eine Absage. Null ist und bleibt =null.
Ein Regensburger Hobbyfotograf wollte große Kasse machen. Seine Kanzlei verschickte eine Abmahnung über 25000 € an einen kleinen Sportverein.
Thomas Wolf musste vor dem Amtsgericht Würzburg erneut eine Klatsche einstecken. Der Nutzer muss für das CC-lizenzierte Foto nichts bezahlen.