Für das jahrelange Einkaufen unter fremdem Namen im Internet und für Falschgeldhandel bekam ein Betrüger dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.
Lingen: Ein Angeklagter unterstellte den Behörden, dass für ihn belastendes Material erst nach seiner Festnahme auf seinem Mobiltelefon abgespeichert wurde.
Über den Online-Shop hqcns.com wurden bis zur Festnahme der Betreiber vor 9 Monaten über 7.200 50-Euro-Blüten veräußert. Kurios: Die Seite ist noch online.