"Webinar" ist seit 2003 als Wortmarke angemeldet. Laut dem Juristen Dr. Maximilian Greger müssen sich Betroffene aber keine Sorgen mchen.
Hamburger Rechtsanwälte fordern von Drachenlord aka Rainer Winkler mittlerweile fast 4.000 EUR. Es geht dabei um eine Markenrechtsverletzung.
Drachenlord droht Ärger. Die bayerische Landesmedienanstalt hat kürzlich ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 2.500 EUR verhängt.