Die Bundesregierung verschärft mit der Einführung von Paragraph 127 StGB das Strafrecht gegen Betreiber krimineller Handelsplattformen.
Hasskommentare und kriminelle Drohungen sind im Internet an der Tagesordnung. Mit dem NetzDG sollen sich Nutzer besser dagegen wehren können.
Der Bundestag beschloß härtere Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und darf eine kontroverse Methode zur Täterermittlung einsetzen.