Ein Siebenjähriger zockt für 33.748 € im Google Play Store. Das LG Karlsruhe urteilt, Eltern haften für unautorisierte In-App-Käufe.
Filesharing-Klage: Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte eine Mutter, obwohl sie ihren Sohn über seine Pflichten im Internet aufgeklärt hat.
Gegenstand der P2P-Klage: Illegales Tauschbörsenangebot mittels P2P-Filesharing urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen.


