Das Finanzministerium warnt aktuell vor E-Mails von einer betrügerischen Organisation, namens Transparenzregister e. V. i.G., aus Plauen.
Betrüger warten aktuell mit einer neue Masche auf. Per E-Mail fordert man die Unternehmer dazu auf, eine angeblich überfällige Eintragung in das Transparenzregister vorzunehmen. Dem Hinweis folgt die Anmerkung, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wer sich nicht innerhalb von 10 Tagen registriert, hätte mit hohen Bußgeldern zu rechnen. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, nicht auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich keinesfalls auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten. Der Verbraucherschutz ergänzt, die „Mail als Junkmail zu markieren, sofort zu löschen, keinem Link zu folgen, keine Anhänge zu öffnen, und nicht auf diese Mail zu antworten“.
E-Mail-Abzocke: vor der „Organisation Transparenzregister e.V.i.G.“, mit Sitz in Plauen, wird gewarnt
Absender des Schreibens ist ein betrügerisch handelnder Verein, namens „Organisation Transparenzregister e.V.i.G.“, mit Sitz in Plauen. Dieser fordert Unternehmen unter dem Hinweis auf einen angeblichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz zur Eintragung in ein „Transparenzregister“ auf. In der E-Mail verlinkt man auf die Website www.TransparenzregisterDeutschland.de. Dort könne man dann in Folge eine kostenpflichtige Eintragung in Höhe von 49,00 Euro bestellen. Zudem weist man auf eine angeblich „verschärfte Meldepflicht seit Januar 2020″ hin und macht auf weitere Änderungen aufmerksam.
Registrierungen auf realem Transparenzregister sind gebührenfrei
Real ist das Transparentregister unter der Adresse www.transparenzregister.de zu erreichen. Das Transparenzregister führt das Bundesfinanzministerium. In dessen Auftrag betreibt es die registerführende Stelle, der Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln. Sowohl die Eintragung, als auch die Registrierung ist auf der offiziellen Plattform völlig kostenlos. Darauf verweist der Bundesanzeiger Verlag deutlich:
„Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www.transparenzregister.de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle.“
Eintragungen im Transparenzregister sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern
„Das im Geldwäschegesetz (GwG) §§ 18 ff verankerte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Es soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.“
Betrugsversuch auch beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Auch bei Mitgliedern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. fanden gezielt besagte E-Mails den Weg in die Postfächer. Dessen Rechtsabteilung verweist darauf, dass
„sich der Eindruck verdichtet, dass diese E-Mail massenhaft versendet worden ist. […] Die E-Mail erzeuge den Eindruck hoher Dringlichkeit und suggeriere durch ihre Aufmachung, sie stamme von einer staatlichen Einrichtung. Der Verein stehe aber in keiner Verbindung zum staatlichen Transparenzregister, er sei auch nicht befugt, Bußgelder zu verhängen. Da von den Empfängern jeweils keine Einwilligung zum Erhalt von E-Mails mit werblichem Inhalt erteilt worden sei, sei auch jeweils von der Wettbewerbswidrigkeit der Mailversendung durch den Verein auszugehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).“
Foto mohamed_hassan, thx!
Tarnkappe.info