Ein Italiener hat vergeblich versucht, gegen die Fluggastdatenspeicherung zu klagen. Die Begründung des Urteils klingt höchst fadenscheinig.
Ein Italiener hat vergeblich versucht, gegen die Fluggastdatenspeicherung zu klagen. Die Begründung des Urteils klingt höchst fadenscheinig.