In einem Tauschbörsenverfahren urteilte das Amtsgericht Koblenz , dass die behauptete Abwesenheit den Angeklagten nicht entlasten kann.
Der Inhaber von einem WG-Anschluss verlor kürzlich ein Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg Az 216 C 330/17 gegen ein Filmstudio.