Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es unerheblich, ob der Beschuldigte fahrtüchtig war. Entscheidend ist lediglich die THC-Konzentration im Blut.
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es unerheblich, ob der Beschuldigte fahrtüchtig war. Entscheidend ist lediglich die THC-Konzentration im Blut.