Der BGH schloss sich in seinem Infinus-Urteil weitgehend dem Entscheid des LGs Dresden vom Juli 2018 an. Die Revision blieb somit erfolglos.
Infinus hat 22.000 Anleger um 312 Millionen Euro geprellt. Fünf Manager wurden wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs verurteilt.
Wirtschaftskriminalität ist auf dem höchstem Stand seit 5 Jahren. Die Täter verursachten in Deutschland 2017 Schäden in Milliardenhöhe.