Der Bundesgerichtshof erteilte der Kalkulation des Lizenzschadens der Abmahner von kostenfreien Fotos eine Absage. Null ist und bleibt =null.
Der durch zahlreiche Abmahnungen bekannt gewordene Fotograf Christoph Scholz darf laut dem AG Hamburg exakt 0,0 Euro Schadenersatz verlangen.