Das LG München hat im Rechtsstreit um den Weiterverkauf gebrauchter Fritzboxen zu Gunsten von AVM entschieden, Woog Media geht in Berufung.
Anschlussinhaber muss in P2P-Verfahren Umstände darlegen, die über die bloße Zugriffsmöglichkeit Dritter hinausgehen. Das tat er aber nicht.