In einem P2P-Fall befand das AG Charlottenburg, dass die sekundäre Darlegungslast erfüllt wurde. Der Beklagte gab konkrete Hinweise zum Täter
In einem P2P-Fall befand das AG Charlottenburg, dass die sekundäre Darlegungslast erfüllt wurde. Der Beklagte gab konkrete Hinweise zum Täter