Die Bundesregierung will die Liste der Delikte nun auch auf Einbruchdiebstahl erweitern, bei denen Daten der Vorratsdatenspeicherung abgefragt werden dürfen
Die Bundesregierung will die Liste der Delikte nun auch auf Einbruchdiebstahl erweitern, bei denen Daten der Vorratsdatenspeicherung abgefragt werden dürfen