Der BGH hat heute bestätigt, dass ISPs unter bestimmten Umständen zu Netzsperren verpflichtet werden dürfen. Die GEMA klagte gegen die Deutsche Telekom.
Der BGH hat heute bestätigt, dass ISPs unter bestimmten Umständen zu Netzsperren verpflichtet werden dürfen. Die GEMA klagte gegen die Deutsche Telekom.