Telegram kann in Deutschland nicht einfach verboten werden

Kommentare zu folgendem Beitrag: Telegram kann in Deutschland nicht einfach verboten werden

Auch wenn ich mich bestimmt wiederhole, frage ich nochmal:
Wieso meldet die europäische Politik sowie Behörden, Richter etc. pp. nicht ihre Strafen, Vorladungen, sonstige Anfragen usw. einfach mal an die richtige Stelle :interrobang: :interrobang:

Dafür wurde schon vor langer Zeit eineTelegram EWR-Vertretung eingerichtet:

Wenn Sie in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) leben, wo die Dienste von Telegram bereitgestellt werden, ist Telegram im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze der für Ihre personenbezogenen Daten Verantwortliche, wenn Sie unsere Dienste nutzen.
Da sich Telegram jedoch außerhalb des EWR befindet, haben wir eines unserer im EWR ansässigen Konzernunternehmen:

Telegram UK Holdings Ltd (71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, England, WC2H 9JQ)

…als Vertreter benannt, dem Sie gegenüber alle Fragen und Meldungen richten können, die Sie in Bezug auf unsere Datenverarbeitung haben.

Anmerkung zum Vorkommentar:

Ich glaub, das die Adresse von Telegram in England oder wo auch immer,
wenig von Belang ist. Vielmehr geht seit Tagen durch die Medien, wie schlimm und
unberechenbar Telegram ist… Bei den Nachrichtenlesern und Hörern wird unterschwellig
eingebleut " Telegram ist grundsätzlich" böse, denen kann mann nicht trauen.
Bei vielen bleibt hängen, ja Telegram ist wohl nichts seriöses.
Wir wissen aber alle, das jeder Internetdienst zum guten gebraucht,
als auch zum bösen missbraucht werden kann.
Kann mich an früher gut erinnern als ich gerne DOOM spielte, und überall
gerade dieses Spiel für verrohend und gefährlich angesehen wurde.
Dank DOOM habe ich wenigstens gute Reaktion im Hangelenk. (ihr versteht)
Shit happens - Auch hier ist es ähnlich, erstmal eine Sache tendenziell schlecht machen
und NEIN man so einen Dienst nicht verbieten!

Selbst wenn, würde es Alternativen geben…

Das ist mir alles klar…siehst du auch bei meinen anderen Posts zum Thema!
Aber: Es wurden im April ja offizielle Strafzahlungen durch die damalige Bundesregierung ausgesprochen und anschl. zugestellt (Dubai).
Im Zuge der jetzigen Aufregung sagte unser neuer Justiz-Bubi aber, dass die Aufforderung zur Strafzahlung nicht zugestellt werden konnte. Im gleichen Interview letzte Woche will man dann wieder an die Dubai-Adresse, die neue Take Down Notice versenden. Das hatte nichts damit zu tun, dass beim Volk Telegram in ein schlechtes Licht gerückt werden soll…
Das hat damit zu tun, dass wir einen neuen Bundesjustizminister haben, der sich zuvor nicht mit der Materie beschäftigt hat, die er dann versucht publikumswirksam zu vermarkten! Er hatte halt das Pech, dass er erst am 05.12. zum neuen Amt berufen wurde und meinte, in seinem ersten größeren Interview dann etwas zum Besten geben zu müssen, um davon abzulenken, warum Polizei und Justiz nichts gegen die nicht genehmigten „Spaziergänge“ unternehmen!

Naja, es gibt zumindest 3 Gruppen auf Telegram die sehr nah an den 200.000 sind. Eine davon wird es bald geschafft haben, dann ist eine Grundlage nach dem NetzDG schonmal da.

199 990
187 459
170 750

haben die 3 größten derzeit als Mitglieder.

Alle Gruppen unter einer Million gelten aber nicht als soziales Netzwerk.

Die Anschrift in Großbritannien ist nicht mehr gültig, habe gestern dazu etwas bei der deutschen Wikipedia gelesen, aber kann mich irren.

Sorry, dass ich das so direkt sage…Das ist totaler Humbug!! Ich weiß auch nicht, wie man feststellt, dass die Zahl 200.000 irgend etwas mit dem NetzDG zu tun hat :question: :question:

200.000 ist die MAXIMALE Anzahl an User bei Telegram, die eine offene oder geschlossene Gruppe aufnehmen kann - es wird keine Gruppen mit 200.001 User, oder mehr, dort geben :bangbang:
Zu Deutsch: Die Gruppengröße ist immer technisch auf 200.000 beschränkt. Das NetzDG hat also so rein gar nichts mit dieser Zahl zu schaffen!

RA Stadler hat das schon sehr präzise erklärt:

In der Diskussion wird nun aber häufiger die Ansicht vertreten, man müsse Teildienste wie Gruppen oder Channels als (eigene) soziale Netzwerke qualifizieren. An dieser Stelle erscheint zunächst aber etwas mehr Differenzierung nötig. Channels, die keine Interaktion der Nutzer ermöglichen, sondern nur wie ein Nachrichtenkanal (Des-) Informationen lediglich ausspielen, sind keine sozialen Netze. Bei Gruppen kommt es darauf an, ob die Gruppe für jedermann offen ist und jeder Nutzer nach einem Betritt zur Gruppe auch sämtliche Inhalte aufrufen und mit anderen Nutzern interagieren kann. Geschlossene Nutzergruppen wird man demgegenüber kaum als soziale Netze einstufen können.

Wenn man also offene und für jedermann zugängliche Telegramgruppen als soziale Netzwerke betrachten möchte, ist die nächste Frage, wer der Anbieter solcher sozialer Medien ist. Denn die Entscheidung darüber, überhaupt eine Gruppe zu eröffnen und diese Gruppe für jeden beliebigen Nutzer zugänglich zu machen, trifft nicht Telegram, sondern der Admin/Owner der Gruppe. Deshalb wird man auch nur den Owner der Gruppe als Anbieter des sozialen Netzwerks Gruppe sehen können, während Telegram lediglich die technische Plattform bietet.

An diese Erkenntnis schließt sich dann allerdings ein weiterer Problempunkt an. Denn das NetzDG gilt nur für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben. Und das wird auf den Owner einer Gruppe zumeist nicht zutreffen. Darüber hinaus, sind soziale Netzwerke mit weniger als zwei Millionen Nutzern im Inland nach § 1 Abs. 2 NetzDG von den wesentlichen gesetzlichen Pflichten befreit. Die Nutzeranzahl der Telegramgruppen ist aber auf 200.000 begrenzt, so dass die gesetzliche Grenze nicht überschritten wird.

Wer es mir nicht glaubt, kann sich gerne mal das NetzDG zu Gemüte führen. Derjenige wird dann schnell erkennen, dass die einzige Kenngröße für die Nutzeranzahl die 2.000.000 ist !!

https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html

Die Anschrift ist immer noch gültig :bangbang: 2019 hat Durov die Telegram Messenger LLP aufgelöst (unter anderem auch in London).
Aktuell sitzt aber in London die gültige Telegram UK Holdings Ltd :bangbang:

Sperrung von Telegram ist grundrechtswidrig!!

Einige der Vorschläge, die bis hin zu einer Sperrung von Telegram in Deutschland reichen, kennt man sonst nur von autokratischen Regimen wie Russland. Trotz aller Probleme mit dem Dienst wird der Großteil der Kommunikation über Telegram völlig legal sein, eine Sperrung würde also einen erheblichen Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat derartige Sperrungen von Internetdiensten, die wahllos auch legale Inhalte treffen, mit dem Verbot einer Zeitung oder eines Fernsehsenders verglichen und als grundrechtswidrig ausgeschlossen.

Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) das „Geoblocking“ von Telegram dennoch als letztes Mittel vorschlägt – wobei er Geoblocking als Euphemismus für Netzsperren gebraucht. Auf europäischer Ebene im Rahmen des Digital Services Act über Netzsperren gegen Kommunikationsplattformen diskutiert, die Idee wurde aber aus guten Gründen schnell wieder verworfen.

Ja das stimmt, aber die Gesamtzahl der Nutzer ist weit über 2.000.000. Auch bei Facebook und Co zählt ja die Gesamtzahl der Nutzer, und nicht die größte Gruppe, zu der Nutzer sich zusammenschließen.

Aber wegen der Möglichkeit, so große Gruppen zu bilden, ist die Argumentation aus dem Artikel…

Im Gegensatz zu Facebook und anderen sozialen Netzwerken kommunizieren hier Personen zumeist direkt miteinander, statt primär beliebige Inhalte mit möglichst vielen Menschen zu teilen.

…auf ziemlich wackligen Füßen mMn. Und wenn Telegram hier Geschäfte treibt, aber Strafbescheide ignoriert und sich der Haftung entzieht, ist das natürlich problematisch, da wäre die Frage ob bei solchen Apps das Herkunftslandprinzip oder das Marktortprinzip gilt. Wenn letzteres der Fall ist, ist die Handhabe des deutschen Staates da denke ich schon größer.

Abgesehen davon schreibt der Staat doch den Appstores in vielen Bereichen vor, welche Apps nicht legal sind und daher hier nicht vertrieben werden dürfen, ich wüsste nicht warum das für einen Messenger grundgesetzwidrig sein sollte - die Kommunikation wird ja nicht verhindert, man ist nur gezwungen auf einen Messenger umzusteigen, der Post empfängt.

Dadurch dass das Internet mittlerweile von der breiten Masse genutzt wird, hat der Staat ein massives Interesse daran, es stärker zu regulieren und ich glaube auch, das wird in Zukunft nur mehr und nicht weniger - Leider. Wir sehen es doch auch schon an den DNS-Sperren im Warez-Bereich.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat derartige Sperrungen von Internetdiensten, die wahllos auch legale Inhalte treffen, mit dem Verbot einer Zeitung oder eines Fernsehsenders verglichen und als grundrechtswidrig ausgeschlossen.

Die SPD sowie die FDP wissen gar nicht, wovon sie reden und was möglich ist und was nicht…ich habe fertig!

Es fehlt zudem die Gewinnabsicht der Gruppen-Admins. Und unter einer Million Nutzer gilt eine Gruppe nicht als soziales Netzwerk.

Ah okay, das hat ja oben schon mal jemand erwähnt, ich kenne nur die 2 Mio Nutzer-Grenze, die auch von @VIP genannt wurde.

Naja, bei vielen Gruppen mag das so sein, aber andere (wie zB A.Hildmann) bewerben da ja auch Produkte, verfolgen also durchaus auch eine Gewinnabsicht. Aber das waren ja auch nur Gedanken, die mir gekommen sind, ich bin kein Jurist, kann gut sein, dass ihr mit eurer Einschätzung richtig liegt.

Aber wenn dem so ist, könnte die Regierung ja problemlos den Gesetzestext entsprechend nacharbeiten, dass auch Telegram eindeutig unters NWDG fällt, damit sie eine Handhabe hat. Halte ich jetzt nicht für abwegig, dass das passiert.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3352), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1436) geändert worden ist

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.

(2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 bis 3b und 5a befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat.

(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.

Das trifft laut dem Fachanwalt Stadler trotzdem auf Telegram alles nicht zu!!!

Wenn man die Argumentation der Politiker logisch erweitert, müssen sofort jedwede Autos, Flugzeuge und Motorräder verboten werden. Schließlich benutzen Attentäter diese Mittel, nicht nur um Straftaten anzukündigen, sondern sogar um sie auszuführen! Und die Hersteller unternehmen nichts dagegen!
Gleichermaßen muß sofort der Architekt des Bundestags-Gebäudes inhaftiert werden, weil dort unfähige Politiker gefährliche Vorhaben nicht nur planen, sondern auch ausführen, und der Architekt unternimmt nichts dagegen!

Analogien:
Auto etc. Hersteller, Bundestag-Architekt = Software (Telegram)
Fahrzeugführer, Politiker = Straftäter (planend)

Wann begreifen die Verantwortlichen endlich, daß (nicht nur) das Internet nicht an den Grenzen Deutschlands aufhört? Wollen wir wieder zurück zu kleinen Grafschaften mit (elektronischen) Schranken an den Grenzen? Ich wünschte mir eine Impfpflicht gegen Borniertheit und Inkompetenz!

Stimmt 100% oder so → https://tarnkappe.info/forum/t/telegram-vor-der-abschaltung-innenministerin-droht-mit-konsequenzen/9807
:joy:

Sorry für OT, aber der Architekt vom Reichstag (so heißt das Gebäude) ist seit über 100 Jahren tot…

Aber on topic: ich finde der Vergleich mit Autos etc. hinkt gewaltig, da die Hersteller im Gegensatz zu Telegram ihre Post öffnen. Oder was meint ihr, darf man Autos in Deutschland verkaufen, wenn man sich der Haftung entzieht?

Wenn wir bei den Autoherstellern einen Moment bleiben. Da war’s ja in den letzten Jahrzehnten eher so, dass die Politiker nach deren Nase getanzt haben, statt anders herum. Ansonsten hätten die Hersteller ihnen gedroht, mit der Produktion das Land zu verlassen.

Ob diese Drohgebärde etwas bringen wird, bleibt abzuwarten. Aber Telegram befindet sich in keinem rechtsfreien Raum. Das dürfte der Geschäftsführung so langsam klar werden, wenn es das nicht schon immer war… :wink:

Ok, der Bundestag heißt Reichstag. Und die Post nicht zu öffnen ist keine Straftat, aber es ging mir auch eher um die „Hersteller-Haftung“, weniger um den Gebrauch eines (elektronischen) Brieföffners.
Die Haftung der Autohersteller bezieht sich auf das Produkt an sich (Analogie Telegram - Auto), aber nicht auf den GEBRAUCH (Analogie Telegram Haßrede etc. - Auto Mordinstrument).

Alleine die Idee, eine Software bzw. deren Benutzung verbieten zu wollen ist an Dumpfsinn kaum zu überbieten. Aber wenn man die Verursacher (siehe wieder die Analogie) nicht zu fassen kriegt hält man sich ans Medium, daß für diese Zwecke mißbraucht wird? OK, dann verbiete alle Computer-Betriebssystems, weil damit Urheberrechtsverstöße begangen werden.

Es ist doch so, daß die eigentlichen Verursacher der Haßreden (und Schlimmerem) selbst durch ein Verbot ALLER Messenger nicht gefaßt werden; diese suchen sich eben neue, noch schwerer zu kontrollierende Kommunikationswege. In sofern geht alleine die Idee, eine Software für deren Mißbrauch verantwortlich machen zu wollen, komplett am Thema vorbei. Und selbst die Zuckerbergs & Co. dieser Welt ignorieren viele „Aufforderungen“. Fratzenbuch, Istagram usw. auch gleich mit verbieten? Zurück zu Papierbriefen (wie war das noch mit dem Postgeheimnis?)! Ich öffne auch nicht jeden Brief oder jede Email; werde ich jetzt auch verboten?