Share-Online.biz: die meisten Downloader bleiben straffrei!

Ganz einfach: Die Daten beweisen, dass der Account xy die Daten Z geladen hat.
Sie beweisen NICHT, dass es der Benutzer Karlotto war, selbst wenn der seinen namen/Adresse/Bankdaten/whatever als Accountbesitzer hinterlegt hat. Es kann ja jemand anders den Acc benutzt haben. Dafür brauchts die IP um mindestens den Anschluss nachzuweisen (und selbst dann ists noch schwer da mehrere personen im Haus diegleiche IP/WLAN nutzen können…).

Um das echt zu beweisen müsste man neben den Daten von SO dass Accout XY die Daten Z geladen hat noch beim Besitzer des Accounts dessen Anschrift man per IP oder angegebenen Bankdaten findet zu Hause vorbeikommen und auf dessen PC die Daten Z vorfinden (nach 5+ Jahren…).

So, wie man das bei den Uploadern auch getan hat (was ein ganz guter Beweis ist dass es ohne nicht reicht). Nur ist das bei Downloadern alleine aufgrund der Verhältnismäßigkeit extrem unwahrscheinlich. Da müsste sowohl der Staatsanwalt ders beantragt als auch der Richter der diese HD anordnet schon mächtig einen im Tee haben.

Im Zivilrecht ists dahingehend einfacher, da kann irgendein Abmahnanwalt einfach mal nen Brief losschreiben und hofft dass der „Angeklagte“ zahlt und sich nicht juristisch wehrt. Aber auch wenns Zivilrechtlich losgehen sollte sind wohl die zigtausend (auch kleinere) Uploader primäres Ziel - denn da kannste pro Film viele Hundert Euro Schadensersatz ansetzen und nich nurn Zehner.

Wenn einer fragt: Weil er von der Fremdnutzung nichts wusste.
Und nur einen Account bei SO zu haben ist nichts illegales. Auch nicht über 10 Jahre und mit gleichem Passwort.

Erstmal herzlichen Dank für die umfassende Auskunft,
ich denke, ich bin hier nicht der einzige, dem soviel Klarheit hilft.

Jetzt könnte die Gegenseite beim Missbrauch des Accounts ja sagen:
Ja wat haben se denn mit dem Account gemacht? Ihre legalen Bibel Up und Downloads müssten ja auch irgendwie geloggt sein. Oder hatten sie den Account nur zum Spass bezahlt und selber nie genutzt?

Aber das eine Endlosdiskussion… machen wir es kürzer:

Jetzt zu möglichen Abmahnschreiben - an Downloader (uploader ma weglassen bitte)

Die könnte ganz einfach mit deiner Erklärung argumentieren? Oder sollte man immer zum Anwalt rennen, sollte da mal was kommen?

Ich erwarte bzgl. Abmahnungen hier keine Rechtsberatung, nur vielleicht hat der eine oder andere eine „gefühlte“ Empfehlung

Antwort: „Dazu mache ich keine Angaben.“
Das hat auch mit dem Tatvorwurf überhaupt nichts zu tun.
Wenn dir vorgeworfen wird irgendwo zu schnell gefahren zu sein spielts auch keine Rolle was du sonst so mit deinem Auto machst und ob dus überhaupt brauchst.

Die klassischen Abmahnschreiben sind ja sehr vereinfacht nur „Sie haben am [Datum] um [Uhrzeit] die Datei [Name] mit der ihnen zugeordneten IP [xxx.xxx.xxx.xxx] heruntergeladen. Das verstößt gegen [Gesetzestext]. Deswegen Schadenersatz von xy€ plus Unterlassungserklärung Z.“
Das kannste natürlich tonnenweise raussenden und hoffen dass die Leute zahlen. Ich würde bei solcher Post grundsätzlich einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Bei allen anderen Reaktionen kannste als nicht-Jurist nur verlieren. Das ist natürlich keine Rechtsberatung, ich bin auch kein Jurist, aber meine Meinung dazu. :wink:

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Einen Fachanwalt einschalten im unrealistischen Fall, dass Post kommt, das klingt gut. Wer einen empfohlen haben will, bitte einfach bei mir melden.

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Ich glaube wenn da wirklich ne Abmahnwelle wegen SO kommt kappt der Admin bei Solmecke die Leitung wegen DDOS Verdacht. :rofl:

Gute VPN Anbieter speichern halt einfach gar nichts. Aber wie sich hier die Downloader in die Hose scheißen ist einfach herrlich :smiley: hätte man halt vorher wissen sollen ob man bei so einem Laden was lädt.

Kann mich noch erinnern wie @Ghandy mal die Kontodaten gepostet hat und die ernsthaft auf eine echte Person liefen und keinen Strohmann, ab da hätte doch niemals mehr hochladen oder runterladen dürfen.

Aber die Gier nach Geld und bei Downloadern die „Ich muss alles kostenlos laden“ Mentalität bricht einigen nun das Genick.

Och Leute, jetzt sind wir wieder bei Schadensersatzansprüchen und Abmahnanwäten… Äpfel und Hängebrücken…
Abmahnschreiben, die gab es oder gibt es, wenn auch gleichzeitig hochgeladen wurde, btw diese deckelte man schon vor vielen Jahren… Nahezu kein einziger in Deutschland lebender Mensch hat zivilrechtlich jemals etwas bezahlen müssen, weil dieser NUR heruntergeladen hat. Warum ist das so? Weil es extrem schwer zu beweisen ist - selbst beim gleichzeitigen Upload und auf frischer Tat (Tauschbörsen etc.) ist es schon schwer, sowas durchzuboxen… Theoretisch könnte die Industrie jeweils nur den Wert der CD, Film, etc… verlangen, also nicht einmal wirklich „Schadensersatz“… Auch keine horrenden Anwaltskosten kann man auf den Downloader übertragen. Sprich, ein Minusgeschäft für die Industrie, die für jeden einzelnen Download, viele, eindeutige Beweise sammeln müsste, um das dann anwaltlich alles zusammenzufassen und dann reicht es schon, wenn mehr als eine Person im Haushalt anwesend ist, um alles zu kippen, wie man bei einigen Verfahren bemerken durfte, wo es um Tauschbörsennutzer mit gleichzeitigem Upload ging … Und das Thema Zeit, spielt hier auch eine Rolle… Bei SO wären die Account-Daten der Downloader nur der erste Anhaltspunkt, aber niemals Mittelpunkt der Beweisführung und keiner weiß, ob diese überhaupt in relevanter Ausführlichkeit gesammelt wurden.

Diese Verfahren gegen Downloader sind schon deshalb zum scheitern verurteilt, weil es keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, die das herunterladen von illegalem Inhalt für seinen eigenen Gebrauch verbietet. Die meisten betreffenden Gesetze sind für die Verbreitung solchen Inhaltes gerichtet. Ein OCH-Downloader verbreitet nicht diesen Inhalt…

Deshalb werden meist nur die Torrent-Nutzer angezeigt, weil diese den Inhalt eben beim Download gleichzeitig verbreiten… Und eben die Uploader

Die haben dann die Bankverbindung gewechselt. Zuvor versuchten sie mich kostenpflichtig abzumahnen, die Schweine. Doch die reine Nennung der BLZ + Bank (Sparkasse Aachen) stellte natürlich noch keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, weil es keinen Rückschluss auf die Person dahinter ermöglicht.

@tconicer Abmahnungen in dem Bereich gibt es aus einem anderen Grund keine. Ganz einfach, da im Gegensatz zum P2P keine Werke an Dritte verteilt werden, ist der Gegenstandswert = 1x die Kinokarte, das PC-Spiel oder die DVD etc. Je nachdem, was man sich heruntergeladen hat.

Ergo lohnt sich das für die Anwälte überhaupt nicht, diesbezüglich eine Abmahnung zu verschicken. Als reiner Downloader ist der Keks gegessen, würde ich sagen.

Ja und das war genau meine Frage, und auch du hast sie jetzt netterweise damit beantwortet - es sind - wenn gesammelt wurde - nur Anhaltspunkte

Das las sich hier vor ein paar Tagen aber irgendwie anders…

Und wenn diese Anhaltspunkte ausreichen WÜRDEN (was sie nicht tun, laut mehrfacher Aussage hier), dann sähe das bei Downloads unterschiedlicher Werke/Interpreten vom gleichen Hersteller/Verlag/Label schon ganz anders aus. Nehmen wir mal Dorfdisco DJ Jürgen, der alle Werke aller Künstler von Megallabel Z runterladen würde, dann käme man locker auf 5000 bis 6000 Titel, und da könnte es sich lohnen. Auch wenn es nur um den Wert des Titel oder der CD geht.

Wahrscheinlich auch dann nicht, Veggiepirat, da jeder Download, sprich jedes Liedchen natürlich auch nachgewiesen werden muss und jetzt stelle Dir mal die Arbeit bei 200 Titeln vor, selbst wenn die Behörden freundlicherweise entsprechende Datensätze aus deren Beweissicherung an die Industrie liefern, dann braucht es ja trotzdem noch die direkte Verbindung zu den Leechern usw… Und dann müssten die Firmen auch noch Lust dazu haben… Nur mal ein Beispiel, Nintendo gilt ja in diesem Bereich als extrem bissiger Bluthund, und selbst die machen keine Jagd auf Downloader, sondern gezielt auf jene, die deren Spiele verbreiten. Oder Microsoft… die hatten eine Zeit lang sogar allen, die nur eine illegale Windows-Version nutzten, einen Preisnachlass angeboten…
Und an dem, was d0m1ng0 schrieb, ist auch was dran: tatsächlich sind sich viele Anwälte uneinig, ob die Gesetzeslage überhaupt so eindeutig ist, bei bloßen Downloadern. Man findet dazu viel im Internet, aber meist geht es um Torrent-User, die auch gleichzeitig hochgeladen haben und erwischt wurden. Es ist wohl so, wie Ghandy, der bisher die Lage immer korrekt einschätzte, schreibt: Der Keks ist gegessen.

Das glaube ich auch, alleine wegen der IP-Adressen hat sich die Sache nach meiner Meinung für die Downloader erledigt.

In den Jahren 2019 und 2020 gab es laut den offiziellen Angaben der Strafverfolgungsbehörden keinen Anstieg der Abfragen von IP-Adressen obwohl die Cyberkriminalität immer weiter ansteigt.

Wäre dieser Fall eine Premiere gewesen was die Downloader betrifft hätte sich das bei der Anzahl von Premiumkunden in der Statistik niedergeschlagen.
Jeder Download muss einer IP-Adresse und einem Account zugeordnet werden und die Adressen ändern sich oft.

Ohne IP-Adressen wird das vor Gericht nichts, die sind bis dato das einzig gültige juristische Mittel um einen Anschlussinhaber zu identifizieren.

Ok, akzeptiert Keks is gegessen, was jetzt hier folgt ist nur noch Theorie für die Galerie:

Es bedarf sehr viel Rechenpower und Arbeitsspeicher. Nehmen wir mal an die hätten eine Log Datenbank seit Anbeginn geführt und könnten jeden Download (genaue Kenntnis des Inhalts) einem Premium User (verifiziert durch Zahlungsdaten) zuordnen.

Wie groß wohl diese Log-Datenbank wäre…

Aber nehmen wir mal an Rechtinhaber/Vertreter hätten die nötige IT um solche Datenmassen zu durchforsten. Dann wäre es doch relativ einfach anhand von Titellisten automatisiert abzufragen, wer was geladen hat.

Aber das ist alles Theorie ohne irgendeinen Bezug auf die Zukunft (u.a. auch weil kein IP Beweis möglich)

Sofern diese Daten auf den beschlagnahmten Servern von Share-Online vorhanden und auswertbar sind sollte dies ein Kinderspiel für die Behörden sein.

Nur die IP-Adressen sind wirklich ein Problem, die müssen gesammelt und von den Internetprovidern bzw. der Bundesnetzagentur abgefragt werden.

Die IP-Adressen sind nach dieser Zeit eh alle Schall und Rauch und nicht mehr zurückverfolgbar.

Einfach abwarten und Tee trinken und wenn doch die Beamten kommen, stur lächeln und winken, stur lächeln und winken :wink:

Also mal ehrlich, wenn die Behörden schon nach 14 Tagen keine Auskunft von den Internet-Anbietern bekommen, wie soll das nach mehreren Jahren sein? Die haben jetzt nichts mehr und geben auch nichts mehr nach Ablauf der 14 Tage heraus.

Es geht um lächerliche Urheberrechtsverletzungen und nicht um Kinderpornografie oder Mord, der aufgeklärt oder zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden soll.

Das mag alles ja soweit richtig sein…
Ich möchte nur daran erinnern, dass keiner offiziell wirklich weiß, wie lange UND wie tief, schon im Vorfeld des Bust, verdeckt ermittelt wurde!? Da sehe ich einige Parallelen zum Fall des CB!
Es muss nicht so gewesen sein, es besteht aber durchaus die Wahrscheinlichkeit.
:wink:

Diese Wahrscheinlichkeit geht wohl realistisch gegen Null. :wink:

Dieser Fall hat und hatte keine Priorität bei den Behörden wie z.B der CB.
Deswegen brauchen sie auch so lange um überhaupt die Betreiber und ein paar unvorsichtige Uploader zu belangen.

Außer der GVU hat da damals wahrscheinlich niemand ermittelt.

Sonst wäre den Nutzern in der Richtung inzwischen garantiert etwas passiert.
Die Ermittler warten dann ja nicht bis alles verjährt ist.
Das wäre reine Ressourcenverschwendung und in den offiziellen Statistiken zu den Abfragen der IP-Adressen aufgefallen.

Ich hab mich ehrlich gesagt auch schon öfter gewundert wie wenig jetzt zurückblickend wirklich passiert ist. Die Betreiber haben immer noch keine Verhandlung gehabt, bei den Uploadern hat man nach Jahren nach dem Bust (!) grade mal Größenordnung 50 Stück oder so hochgenommen die sich maximal dämlich angestellt haben (=große Mengen warez unter Klarnamen/IBAN verteilt) und allen anderen, sprich den Downloadern und auch den allermeisten Uploadern, passiert nichts.

Für einen Bust des wohl mit Abstand größten „Urheberrechtsumgehungsportals“ des letzten Jahrzehnts ist die Ausbeute da doch extrem gering… oder übersehe ich da was? Man hat wirklich den Eindruck es ging hauptsächlich nur darum, SO zu killen und die Besitzer einzulochen, alle dies benutzt haben sind ziemlich egal bzw. da hat man nur die low hanging fruits mitgenommen die sich mit Leuchtreklame „Terabyte-warez-Uploader“ über ihrer Haustür präsentiert haben.