Einen Berg Serverschränke oder Festplatten in nem abgeschriebenen Lagerraum liegen lassen kostet gar nix. Und selbst wenn der BWLler schreit „Lagerkosten!!!“ - das ist der Staat, kein Privatunternehmen. Das interessiert schlichtweg nicht. Steuerzahler regelt doch.
Die Rechteinhaber haben mit all dem nichts zu tun, was bisher passiert ist war reines Strafrecht. Die Uploader die besucht wurden und ggf. strafrechtlich verurteilt werden könn(t)en nur danach zusätzlich natürlich zivilrechtlich nochmal antreten müssen…
Die brauchten damals nur die vielen Storages (NAS / SAN etc.) einfach auf ne Sackkarre oder ne Ameise packen und ab per Spedition ins Lager
Dann haben die garantiert ihre FiSi-Azubis daran gesetzt und die mussten dann als IHK-Prüfungsprojekt, dass SO-Netzwerk firmenintern nachbauen und Ordnung in die Daten bringen…
Wenn dir langweilig ist, lies die 182 Kommentare über deinem und da werden alle deine Fragen ausführlich beantwortet. Im unwahrscheinlichen Fall, dass du hier keine Antworten findest, ließ die 100000000000000 Kommentare unter den Tarnkappe Artikeln über Share-Online der letzten 4 1/2 Jahre.
Nein?
Es war klar dass die Polizei alles sehen kann was auf den Servern gespeichert ist. Es war nicht klar, ob SO zu jedem Dateitransfer den ganzen Sermon gespeichert hat wer wann was wie usw. runtergeladen hat. Garantiert vorhanden sind nur die Infos wer was hochgeladen hat da diese Dateien ja dem Uploadaccount zugeordnet sein müssen.
Bisher war der Gerüchtestand eher, dass es eher keine detaillierten Download-Logfiles gibt weil das ein riesen Datensatz wäre den man ohne Nutzen daraus hätte speichern müssen und der einem eine schlechtere Position im Bustfalle gibt. Ein User schrieb damals folgendes:
„Ganz entscheidend wird im Strafverfahren sein, ob den Betreibern der für eine Bestrafung notwendige Vorsatz nachzuweisen ist. Über eine solche Speicherung von Informationen würde zweifelsfrei der Vorsatz nachzuweisen sein. Es würde daher für die Betreiber schon gar keinen Sinn machen, die für eine Verfolgung der Downloader notwendigen Informationen vorzuhalten, da es dann für sie nur noch um die Frage gehen würde, wie sie zu bestrafen wären. Ohne diese Informationen ginge es hauptsächlich um die Frage, OB sie bestraft werden können. Im Ergebnis würde für die Betreiber ein Vorhalten der Informationen eine schlechtere Verteidigungsmöglichkeit bieten.“
Klar kann dennoch alles geloggt gewesen sein, keine Frage. Nur wäre das zu tun ein ziemlicher Unsinn für SO gewesen.
SO selber hat ja immer behauptet dass sie nur loggen wie viel jemand leecht und nicht was (die Datenmenge reicht ja um zu wissen wann jemand das Limit erreicht hat). Was da dran ist/war werden wir wohl nie erfahren.
So 100%tig eindeutig bekannt gegeben wurde das nicht (oder ich habs nicht gesehen…), mein stand war noch der Satz des SA hier aus dem Artikel. Wobei ich nicht gut bin im Übersetzen „Juristendeutsch → Realität“ - wenn der Satz da genau das heißt will ich dir das gerne glauben.
Ich weiss, das Thema ist durch. Daher Triggerwarnung: Vieles wiederholt sich ab hier:
Also nochmals zur Klarheit. Die Polizei hat die ganzen Server beschlagnahmt, die Share-Online.biz genutzt hat. Wenn sie wollten, könnten sie bei allen angemeldeten Usern mit Sicherheit sehen, wer sich was gezogen hat.
Wohl eher wer sich wieviel gezogen?
Weil wer sich was gezogen hat ist jetzt vielleicht strafrechtlich jetzt nicht mehr relevant, aber was ist zivilrechtlich.
Wir haben ja im Forum gemeinsam in den letzten Jahren erarbeitet, dass das zivilrechtlich alles eben noch nicht so einfach verjährt ist.
Jetzt nehmen wir mal an, der Wendler erfährt am 1.1.2025 von einem heimlichen Fan, dass sich dieser alle seine Werke bei SO runtergeladen hat.
Und skalieren wir das mal richtig gross, was ist mit Musikkonzernen.
In Fragen gegossen:
Welche Verpflichtungen haben Rechteinhaber nachdem sie von so einem Bust erfahren haben? Muss sich jedes kleine Softwarehaus melden, weil sie befürchten (aber nicht wissen), dass sie jemand Kniffel deluxe illegal runtergeladen hat? Wenn sie das nicht direkt melden, beginnt dann die Verjährung ab Bekanntgabe des Busts?
Welche Möglichkeiten haben Rechteinhaber, um nach dem 1.1.2025 noch Ansprüche/Schadensersatzforderungen an Downloader zu stellen?
Lohnt es sich ab einer gewissen „Umfang“ für Anwälte vielleicht doch, da mal Schadensersatz einzufordern?
Was passiert mit der SO IT (Hardware / Daten). Wird die nach dem Prozess verbrannt?
Das alles endet wahrscheinlich in einer Diskussion um IPs.
In wie weit bin ich für meinen Account verantwortlich, wenn ich den share und eine andere Person runterlädt.
Und wenn die Beweislast so erdrückend ist, weil man Anhand Zahlungsdaten und Logs eindeutig belegen kann, wer sich was runtergeladen hat - wer braucht dann wirklich noch den IP Gegencheck? Ausser man geht davon aus die SO-Datenbank ist fehlerhaft oder manipuliert. Aber das müsste man ja dann auch bei den Uploadern annehmen.
Man könnte ja auch eine Uploader Account geshared haben
Welche Rolle spielten IPs bei der Ermittlung und als Beweis bei Uploadern?
Dasselbe: Der Aufwand pro Nutzen ist bei reinen Downloadern derart besch…eiden, dass es an ein Wunder grenzen würde wenn hier die große Abmahnwelle kommen soll. Selbst wenn es irgendwie machbar ist (was nach 5+ Jahren stark bezweifelt werden kann, spätestens wenn eine IP nötig ist ist nach der Zeit eh Ende), vielen eindeutig konkrete Downloads zu beweisen ist das mit einem sehr hohen Aufwand verbunden und all das dafür, für dann einen Schadenersatz von gefühlten 10€ pro Film zu verlangen (und ja, jeder einzelne Download müsste einzeln nachgewisen werden)?
Bei Uploadern, vor allem bei denen die schon strafrechtlich dran sind, ist das natürlich was anderes. Da ist die Beweislage schon da, es wurde ein viel höherer Schaden verursacht weil Upload eben und die Menge der Power-Uploader dürfte gewaltig gewesen sein sprich da gehts um hohe Summen pro Person. Die kriegen garantiert noch einiges an Post von diversen Rechteinhabern im Nachgang an ihren Strafprozess. Aber Downloader? Im Leben nicht.
Danke, für die Antwort: Wenn es den absoluten IP Beweis braucht, dann musste nicht weiterlesen
Als Beispiele:
Nehmen wir z.B. Musiksoftware - der Firma Dudelidö (stellt die Schadensersatzforderung)
Download Grundprogramm und hunderte Addons/Erweiterungen
oder Erwachsenenunterhaltung
Download alle Filme des Künstlerkollektiv Mugmu (stellt die Schadensersatzforderung)
oder Musik
Alle Werke aller Künstler des Labels Z (stellt die Schadensersatzforderung)
Also wenn eine Hersteller-Firma für mehrere ihrer Werke Schadensersatz fordert. Da kommt man teilweise (aufgrund des damaligen Kaufpreises auf sehr hohe Schadensummen)
Jetzt wird es technisch:
Wenn ich anhand einer Suche in der SO Datenbank (ohne IP Gegencheck) herausfinden kann dass sich User x am Datum y Werk z heruntergeladen hat, dann kann es nicht so aufwendig sein zu sehen welche Werke er sich (anhand Produktnamen Abgleich) noch heruntergeladen hat.
Dazu muss natürlich in der Datenbank der Namen des Werkes hinterlegt sein.
Downloader laden von einem geldgeilen One Click Hoster OHNE VPN.
Der geldgeile One Click Hoster wird gebusted.
Heulen sich auf Tarnkappe aus.
Es wird kein Downloader abgemahnt der Aufwand wäre viel zu groß.
Nächste mal mit VPN laden oder es direkt sein lassen aber nicht sinnlos Geld in geldgeile One Click Hoster stecken. Hoffentlich wird noch mehr von diesen Scheißhausbuden gebusted. Geldgieriges Dreckspack wo mit Releases aus FTP/Torrent Geld scheffelt.
Usenet ist da auch nicht besser aber da gibts zumindest noch anderes Zeug (Diskussionen dies das).
Das One Click Hoster Gesindel gehört komplett verhaftet. Warez ist sowieso viel zu Public geworden, früher konnte nicht jeder Dulli Warez laden, das kam erst mit Torrent und One Click Hoster.
Aber dann hier rumheulen, weil man ohne VPN gezogen hat vielleicht bleiben jetzt einige Dullis von Warez fern und es beruhigt sich wieder alles ein wenig.
Ich würde sagen, kaum eine. Ich kenne keine einzige Person (Gerade in der deutschen Szene nicht wo Leute zuhause meist keinen schnellen Upload haben) die von zuhause irgendwas zum share hoster lädt. Normalerweise nutzt man dafür irgendeinen Server oder wenigstens einen von diesen Windows „RDP“ Dingern für die man bei z.B wjunction viele Angebote findet.
Geld regiert die Welt. Und der Grieche aus Aachen dachte tatsächlich, ihm und seinem Team könne nichts passieren. Die Mühlen der Justiz laufen tatsächlich sehr langsam in Deutschland, aber sie laufen. Strafanzeige stellte damals anfangs die GVU, als es sie noch gab.
Ich hörte aus zuverlässigen Quellen, es gab sogar einige Uploader, die im gewerblichen Sinne hochgeladen und jede Menge Geld daran verdient haben. Und die haben ihre Bankverbindung (reale Kontonummer mit Namen etc.) angegeben. Tja, so sicher war SO dann irgendwann doch nicht mehr, jetzt ist es zu spät
Die Sache mit dem Geld war ein Grund dafür, warum ich damals zur Demoszene gewechselt habe. Die hauen sich wenigstens nicht gegenseitig auf die Nase und zeigen die Wettbewerber auch nicht bei der Polizei an etc.
Als reiner Downloader ist man strafrechtlich raus. Was und ob da noch etwas zivilrechtlich auf die Leecher zukommt, weiß ich natürlich auch nicht.
Wieso das? Ich kann auch für jeden Acc eine Zahl in der Datenbank haben, die mit der runtergeladenen Menge reduziert wird und dann einmal am Tag zurückgesetzt wird. Dafür brauche ich nicht die Info was geladen wird, sondern nur wie viel.
Edit: gerade gelesen, dass das jemand anderes oben auch noch erwähnt hatte. Sorry…
Was VPN Anbieter so speichern? Anom war ja auch „voll szene“ und „verschlüsselt“ und so… Aber ist ein anderes Thema.
Im nun folgenden Beitrag geht es nicht um
Uploader
Premium Account mit Paysafecard
Free User
Die grosse Frage, die sich stellt:
Welche Beweiskraft hat die SO-Datenbank/Logs, wenn IPs nicht mehr zugeordnet werden können.
Das ist die Frage der Fragen.
Strafrechtlich (ok in diesem Falle nicht mehr, warum auch auch immer) wie auch zivilrechtlich. Wenn diese Frage eindeutig mit „gar keine“ beantwortet ist, dann stellt sich die Folgefrage, was denn noch so in der Datenbank/Logs steht einfach nicht mehr.
Wenn allerdings keine* IP-Checks - zwecks Beweis dass Downloads getätigt wurden - benötigt werden, Klarname (via Zahlungsanbieter) und genaue Download-Inhalte bekannt sind und ausreichen, dann wird es für „Sammler“ kritisch. Und da ist auch noch nix verjährt, wenn der Rechteinhaber bis heute nix von den Downloads/Downloader weiss.
Heißt übersetzt:
Strafrechtlich zwar nix: Also keine 3.000 € Strafe
aber dafür zivilrechtlich: 3.000 € Schadensersatz
Also is ein wenig früh um zu feiern, auch im nächsten Jahr nicht - eigentlich bis zum Lebensende nicht mehr, wenn das hier* zutrifft.
Und Premium User sollten da ehrlich zu sich selber sein: Wieviel Urlaubsfotos haben Sie nach dem 1. Mal Buchen des Premiumpakets heruntergeladen, obwohl sie diese nicht geöffnet oder angesehen haben. Kann jeder für sich mal abschätzen, einfach mal so Zeitraum 2010 - 2015.
Wer sagt, dass der Accountinhaber selbst die Dateien gezogen hat?
Wer sagt, dass die Accountdaten nicht irgendwo in irgendwelchen Boards oder im DarkWeb aufgetaucht sind und/oder sich andere daran bedient haben?
Aus eigener Erfahrung: Meine Spotify-Accountdaten sind irgendwann irgendwo aufgetaucht. Eines Tages gab es in meinem Spotify Account plötzlich einen neuen User (Family Account)…
Nur jeder Accountinhaber hat ja auch eine Verantwortung für seinen Account - und da is bei Missbrauch interessant ob dann Schadensersatzansprüche beim Inhaber geltend gemacht werden können.
Warum hat der Accouninhaber nix gegen den Missbrauch getan und diesen sogar verlängert oder Passwort geändert?
Und es geht nicht um Downloader, die mal 1 Monat Premium zum schnuppern gebucht und 2 Filmchen gezogen haben.