Vielleicht ist das Verfahren ja auch schon vorbei, nur weil 5 Verhandlungstage angesetzt sind muss man diese ja auch nicht voll nutzen.
Das kann passieren wenn der Angeklagte schon vorher alles zugibt was ihm in der Anklage zur Last geworfen wird und so schon am 2ten Verhandlungstag das Urteil gefällt werden kann.
Man kann ja auch eine Presseanfrage stellen an das Gericht bzgl deswegen.
Und die ACE hat damit ja eher weniger zutun, da das ganze damals noch unter der Zeit der GVU stattfand und von deutschen Behörden abgeschalten wurde.
Die ACE hat die Mandanten der GVU übernommen und übernimmt auch die Verfahren.
In Deutschland schicken sie da immer Mirko Brüß. Und dann guck dir mal an, was der am 24.06 gepostet hat:
@n0s5k1lls@Speedy Rechtsanwalt Mirko Brüß hat mir auf X geantwortet, das Ende des Verfahrens würde noch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Mehr Infos habe ich leider nicht bekommen.
Diese aussage, sagt ja mal rein gar nichts aus. Entweder haben die Betreiber von „SO“ einen Teil oder auch alles zugegeben oder der Rechtsschutz, hat nichts beweisendes vorlegen können. Oder als dritte Variante…Man möchte den Rest ( Downloader und Uploader ) in Sicherheit wiegen und ggf. vielleicht dieses Jahr 2025 noch zuschlagen…alles ist Möglich. Gesetze kann man ändern…
Nein, es ist halt nicht alles möglich. Die strafrechtliche Verjährungsfrist für Downloader und Uploader ist endgültig abgelaufen. Strafrechtlich hat hier niemand mehr irgendwas zu befürchten, wenn bis jetzt noch keine Post von der Polizei/Staatsanwaltschaft eingetroffen ist oder eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat.
Rückwirkend Gesetze ändern ist in der BRD eine große Ausnahme nur unter ganz bestimmten Bedingungen.
Urheberrecht gehört meines Wissens nicht dazu, deshalb bleibt die Verjährung Fakt.
Wenn Du andere Infos hast, dann belege das bitte, ich lasse mich gerne überzeugen.
Da mich die Gesetze ( egal welches Land ) - wenig interessieren, kann ich dazu auch nur wenig sagen. Trotzdem bleibt immer noch ein Beigeschmack…Da in der heutigen zeit, ( zb. BRD ) - die Politiker eh nicht wissen…mit ihrer zeit was anzufangen ( Langeweile bringt ideen mitsich ) - bleiben immer noch ein paar Prozent übrig…das ganze zu kippen - auch wenn se dafür die Gesetze umschreiben müssten.
Es geht hier um Urheberrechtsverletzung, nicht um Mord und Totschlag. Denke die Gerichte sind so überlaufen, dass es wichtigere Dinge gibt als SO. Glaube auch, dass die Betreiber mit einem blauen Auge davon kommen werden. Das Ding ist jetzt >5 Jahre her, fast schon 6 Jahre. Es ist denke ich einfach mangelnde Interesse der Behörden.
Gerichte müssen ihre Aufgabe erledigen, und die ist gesetzlich vorgegeben. Wenn es zu viel zu tun gibt, muss halt kurz- bis mittelfristig länger auf Bearbeitung von Fällen gewartet werden (ähnlich wie in einer Ambulanz, wo man ohne Termin auch einige Stunden mal auf Behandlung wartet), langfristig muss mehr Personal eingestellt werden.
Dass dort >5 Jahre benötigt wird, liegt wohl eher an den massiven Beweisbeständen (das Az. 6 KLs 6/23 besagt, dass die Staatsanwaltschaft im Jahr 2023 erst Anklage erhoben hat).
Nur weil es also nicht gerade um Mord oder Totschlag geht heißt es nicht, dass das Gericht seine Arbeit vernachlässigen darf. Wir dürfen auch nicht außer Acht lassen, dass wir erstinstanzlich beim Landgericht sind. Ein LG wird (bis auf wenige Ausnahmen) nur zuständig, wenn wegen der Schwere der Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren zu erwarten ist.
Rechtlich schwerwiegender als die UrhG-Verstöße dürfte im Übrigen die damit verbundene Steuerhinterziehung sein.
Und zur Behauptung von @stahlstein , Gesetze könnten rückwirkend geändert werden: zum einen ist der Fall hier wohl so unbedeutend, dass man selbst mit Google nur wenig Presseinformationen hierzu findet. Zum anderen gilt in der BRD ein Rückwirkungsverbot, das sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG ergibt. Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet hierbei zwischen „Rückbewirkung von Rechtsfolgen“ und „Tatbestandliche Rückanknüpfung“. Das, was du befürchtest, wäre eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen (sog. echte Rückwirkung), die verfassungswidrig wäre. Aber auch eine tatbestandliche Rückanknüpfung (unechte Rückwirkung) wäre verfassungswidrig, weil Art. 103 Abs. 2 GG ein absolutes Rückwirkungsverbot im Strafrecht vorschreibt.
Danke für die ausführlich Erklärung. Ich warte jetzt noch ein paar Jahre, bis wirklich nichts mehr geht. Jetzt noch durch den Paragraphen Dschungel mich durchwuscheln, hab ich eh keine Lust und auch keine zeit.
Der Prozess gegen die Share Online Betreiber kommt mit fast sechs Jahren Verzögerung in Gang. Warum es so lange gedauert hat, dürfte an der komplexen internationalen Struktur und der Auswertung riesiger Datenmengen liegen.
Aktuell stehen drei Hauptverantwortliche vor Gericht. Ihnen wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung (§ 106, § 108a UrhG), teilweise Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie auch Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vorgeworfen. Da laut Ermittlern über 50 Millionen Euro über Share Online erwirtschaftet wurden, steht zusätzlich die Frage im Raum, ob es sich um bandenmäßiges Handeln handelt (§ 129 StGB).
Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, ist mit Freiheitsstrafen zu rechnen. Ob mit oder ohne Bewährung hängt davon ab, wie das Gericht Schuld, Kooperation und persönliche Umstände bewertet. Auch eine Einziehung von Gewinnen (§ 73 StGB) dürfte auf dem Tisch liegen.
Für Uploader könnte es ebenfalls noch eng werden, insbesondere für diejenigen, die über Vergütungsmodelle aktiv Einnahmen erzielt haben. In den Ermittlungen wurden Listen mit Auszahlungen, Accounts und IPs gesichert. Wer systematisch Inhalte bereitgestellt hat, könnte strafrechtlich belangt werden, entsprechende Urteile gibt es bereits aus ähnlichen Fällen wie KinoX oder Movie2k.
Für reine Downloader besteht kaum ein Risiko. Der Aufwand für eine Verfolgung steht in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden. Zudem fehlt in der Regel der Nachweis für Vorsatz oder gewerbliches Handeln, was für eine Verurteilung notwendig wäre. Eine Massenverfolgung ist also äußerst unwahrscheinlich.
Ob hier wirklich ein Exempel statuiert werden soll, ist fraglich. Share-Online war im Vergleich zu heutigen Plattformen wie Rapidgator oder DDownload relativ einfach strukturiert (Firmenaufbau etc.) auch juristisch angreifbarer. Die heutigen Anbieter sind meist international deutlich besser abgeschirmt, mit komplexen Firmenkonstruktionen und Sitz in Ländern, die kaum kooperieren. Share-Online war rückblickend betrachtet ein vergleichsweise leichtes Ziel. Der Fall zeigt eher, dass eine Strafverfolgung überhaupt möglich ist, aber er dürfte auf die großen Player von heute wenig unmittelbaren Einfluss haben.
Spannend, dass man von den Betreibern nichts mehr hört. Mich würd wohl mal das Urteil interessieren. Das ist jetzt ja schon über 5 Jahre her, knapp 6 Jahre und noch kein Urteil. Komisch.