Share-Online.biz: die meisten Downloader bleiben straffrei!

Ich empfehle die Doku Cyberbunker, wenn man mal einen Eindruck bekommen möchte mit welcher Raffinesse die vorgehen.

Was spricht hier überhaupt für die Bestrafung von Downloadern? War es nicht mal so, dass nur Upload strafbar ist?

Wir sind hier nicht in der Schweiz, wo das legal ist. Aber von einer Verfolgung der reinen Downloader ist nicht auszugehen.

Auch wenn viele meinen oder Hoffen, das die downloader fast glimpflich davon kommen…sollte man sowas immer im gedanken haben, das irgend ein Staatsdiener, doch noch an der Türe klopft.

Let’s go, lasst uns das ganze Für und Wieder in Hinsicht auf eine Verfolgung der Donwloader nochmal durchgehen. Dazu wurde bis jetzt einfach viel zu wenig gesagt ;DD.

Prima Sache, dass @hoerzu nochmal einen passenden Einstieg liefert, richtig und wichtig!

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Nochmal zum Thema Verjährung.

Ich hoffe, es kann mich einer eines besseren Belehren, aber nach Recherchen meinerseits zu diesem Thema habe ich herausgefunden, dass die Verjährung am Ende des Jahres anfängt, zu dem die Tat stattgefunden hat UND der Urheberrechtsinhaber weiß, wer die Tat begangen hat, also Name und Adresse hat.

Sprich, stellt sich erst heute heraus, wer was heruntergeladen hat, dann beginnen die 3/5/10 Jahre erst Ende diesen Jahres zu laufen!

Demnach wären auch Punkt 1 und 2 von VIP immer noch nicht wirklich verjährt, wenn die Namen derjenigen Personen noch gar nicht herausgefunden worden sind!

Ist hier jemand der Licht ins Dunkel bringen kann?

Zwei Unterschiedliche Dinge. Was du meinst ist der Anspruch der Rechteinhaber laut BGB. Strafrecht funktioniert da anders. Sollte aber auch hier schon hinlänglich breitgetereten worden sein

Bei den von dir beschrieben Verjährungsregeln handelt es sich um die zivilrechtliche Verjährung.

Das Zivilrecht ist völlig unabhängig vom Strafrecht. Und die strafrechtliche Verjährung beginnt ab Tatzeitpunkt und beträgt sowohl für Uploader als auch Downloader 5 Jahre, da das Strafhöchstmaß bei 2 Jahren schwedische Gardinen liegt.

Dies wurde nun aber auch schon im Detail in vorherigen Beiträgen beschrieben. einfach mal hochscrollen.

Stimmt, sorry.
Also ist Stand heute - strafrechtlich - alles bereits verjährt, was vor dem 19.01.2019 stattgefunden hat.

Wo bekommst du „paysafe“ - Guthaben anonym her?

Ich würde vermuten, am Kiosk deiner Wahl als PSC!

Aber das heisst dich zivilrechtlich beginnt die Verjährung erst wenn der „Urheberrechtsinhaber weiß, wer die Tat begangen hat“. Das würde beim Post von VIP (30) die Punkte 1+2 betreffen und bedeuten, daß man z.B. nach 7 Jahren noch eine Abmahnung bekommen kann?

Ich glaube aber nicht, dass man sich auf die reinen Downloader stürzen wird. Weder straf- noch zivilrechtlich.

Ein Glaube wird manchmal sehr groß geschrieben, warten wir lieber alle ab…Wie es in ein paar Jahren aussieht…vielleicht bekommt der eine oder andere noch Post…Nichts ist unmöglich hier in der BRD.

Nun ja…zur rechtlichen Vorgehensweise wurde hier oder auch in den älteren Threads (SuFu nutzen) eigentlich alles gesagt!
Etwas bemerkenswerter finde ich eher die Tatsache, dass viele Nutzer von SO (egal, ob up oder down) in der „Szene“ nach wie vor, weiter machen… :+1: :wink:

Aber beim Einlösen wollen die doch Daten haben?

Ne, musst nur den Code eingeben…

Iwi habe ich das anders in Erinnerung. Is aber auch schon ne Weile her, als ich das genutzt habe.

paysafecards können Sie in Deutschland für Beträge zwischen 5 und 100 EUR erwerben . Ohne Registrierung sind 50 Euro der maximale Betrag, den Sie für eine Zahlung nutzen können

Quelle → https://www.bezahlen.net/ratgeber/gebuehren-und-limits-bei-der-paysafecard/

Heißt also auch, bis 50€ keine Datenangabe bei Kauf oder Einzahlung nötig!

Dann finde mal einen Anwalt der die entsprechende Arbeitszeit günstiger anbietet, als Fast and Furious 38 auf BluRay kostet.

Nein, alles vor dem 1.1.2019. Es geht immer auf volle Jahre, bedeutet strafrechtlich alles verjährt ist es am 1.1.2025. Zivilrechtlich hat die Frist da nichtmal begonnen weil der Rchteinhaber dich noch nicht „kennt“. Aber wie schon zig mal gesagt worden ist: Reine Downloader werden höchstwahrscheinlich weder straf- noch zivilrechlich je was hören.

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