Share-Online.biz: die meisten Downloader bleiben straffrei!

Ich wart‘ dann mal auf das Amtshilfe-Gesuch der DE-Staatsanwaltschaft an die CH-Polizei. Die werden dann einfach mit den Schultern zucken und erwidern, dass das hier nicht strafbar ist. Gelobt sei die Schweiz und ihr Volk, welche es abgelehnt hatte, der EU beizutreten und sich diesen Gesetzen unterzuordnen :wink:

Gruss, Tensai

Ganovenehre hin oder her, wenn die Logs beschlagnahmt wurden, gibt es für den Beschuldigten bezogen auf die inhaltliche Auswertung nichts mehr zu verhandeln.

Da du ja ach so korrekt nachgeforscht hast hier, dann zeige mir bitte auch das Posting, wo ich die beiden Sachen vermischt habe!?
Post Nr. 30 bezieht sich ausschließlich aufs Zivilrecht, die Fristen und § hab ich mir bei WBS geholt. Der letzte Satz mit der Wirtschaftsstrafkammer bezieht sich dahingehend aufs Strafrecht, dass er Eigentümer und Upper und ihre wirtschaftliche Verbindung nennt, die man wohl kaum dem Zivilrecht zuordnen kann. Stichwort Steuerhinterziehung, Bildung einer kriminellen Vereinigung etc. pp.

Ich bin total entspannt. Wenn du oder der liebe Purzelbaum das Posting 30 meint, ist das ja nicht schlimm. Die Infos sind zu 99% Solmecke bzw WBS.
Und die Vermischung von Zivilrecht und Strafrecht kommt eigentlich nur dann zustande, wenn Downloader, Uploader sowie Eigentümer in einen Topf geworfen werden - selbst wenn alle drei Parteien ihr Fett wegbekommen sollten, wird sich das sowieso in die beiden Richtungen aufteilen dann rechtlich. Ich sehe hier allerdings keine Vermischung der beiden Rechtswege meinerseits.

Und die Unterteilung von drei und zehn Jahren liegt im Zivilrecht als Verjährungsfrist so fest (siehe WBS). Diese zehn Jahre Frist sind auch erst 2015 vom BGH so in die Filesharing-Runde eingebracht worden. Wird auch nicht unbedingt von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten so gesehen, wie der BGH das begründet.

So, und was mir grade bei euren Postings so auffällt…man könnte ja fast die Uhr oder den Kalender danach stellen, wann bestimmte Leute hier das eine Mal im Jahr erscheinen, um dann natürlich was zu tun…Genau, kritisch hinterfragen und erklären, wie es richtig läuft. Dafür bin ich echt dankbar…THXX A LOT (ernsthaft!)

Ich glaub du saßt noch nie vor Gericht wenn du so viel Vertrauen in die Unschuldsvermutung steckst… :laughing:

Wenn die dir nachweisen, dass du über Monate hinweg Premium bezahlt hast und scene typische RLS Namen gesaugt hast, dann noch bei einer HD Filme finden, erzähl dem Gericht dann mal was von Urlaubsfilmen. Genügend Indizien reichen für ne Verurteilung. Wenn sie wollten, könnten sie. Haben sie aber kb drauf, zu viel Arbeit, lieber Top Uploader.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Indizienprozess

Kein Grund gleich pampig zu werden. Lassen wir es gut sein, kein Bock zu streiten.

Mir ging es nur darum, dass es wenig Sinn macht, in einem Kommentar zu einem Artikel der sich mit dem Strafrecht beschäftigt auf einmal Verjährungsfristen usw. aus dem Zivilrecht zu zitieren.

In Deutschland sind Strafrecht und Zivilrecht streng von einander getrennt. Die Beweisführung ist im Strafrecht auch an wesentlich höhere Anforderungen geknüpft als im Zivilrecht. Ja, in Deutschland ist der reine Indizienprozess zulässig und trotzdem sind die Anforderungen dafür ziemlich hoch. Wenn der Weg des Geldes auf einen deutet, die Logs besagen das du geschützte Werke gezogen hast und auf deiner Festplatte eben diese gefunden werden, dann ist das sicher ausreichend. Ob es ausreicht wenn nur das Geld und die Logs auf dich als Täter hindeuten… hmmm das wage ich mal zu bezweifeln, kommt sicher auf den Richter an.

Trotz allem muss man sich klar machen, dass die Staatsanwaltschaft hier schon ganz schön die Hosen runter gelassen hat. Besonders wenn man die Aussage in Relation zu den früheren Aussagen zu den Uploadern betrachtet. Die nächst mildere Aussage wäre tatsächlich gewesen: „Nein, wir verfolgen keine Downloader“. Das wäre dann die absolute Bankroterklärung gewesen. Ich glaube, mit dem Satz hat auch niemand wirklich gerechnet oder?

Btw du hast Recht, bin nur hier wegen dem Thema Share-Online. Sehe aber jetzt nicht wirklich das Problem darin.

Zivilrecht und Strafrecht gehen hier irgendwann tatsächlich Hand in Hand, weil durch den zivilrechtlichen Anspruch der Lizenzhalter erst der strafrechtliche Anspruch entstehen kann. Erst wenn die Vertreter der Industrie sagen, ja das ist urheberrechtlich geschützt und wir wollen was, kann auch strafrechtlich etwas passieren, weil erst dann wäre der Download illegal. Ich wage es aber zu bezweifeln, dass ein Downloadverdacht ohne Upload durch eine bloße Mitgliedschaft und einen Log mit IP, die sich nicht zurückverfolgen lässt, irgendwo in Deutschland für eine Hausdurchsuchung ausreicht - ja ich weiß, es gab schon abstrakt begründete Hausdurchsuchungen (Hamburg, hust…), aber generell ist das hier wenig realistisch und wäre vollkommen unverhältnismäßig. Da gab es schon aberwitzige Diskussionen dazu… Und dass die Wahrscheinlichkeit nicht sonderlich groß ist, dass Robert Mcleecher aus Hamm noch das Dieter-Bohlen-Hörbuch auf der Platte hat, was er vor 2019 heruntergeladen hat, ist diesen Leuten der Staatsanwaltschaft auch bewusst. Wie sagte Rudi Carrell gerne? Wenn du ein Ass aus dem Ärmel ziehen willst, musst du halt auch dafür sorgen, dass du vorher eines in den Ärmel tust :wink:

Aber ich stimme zu, die Aussage ist für einen Pressesprecher der Staatsanwaltschaft schon recht verblüffend, er schürt keine Angst, sondern relativiert die Sache recht eindeutig. Als ich nur die Aussage las, ohne die weitere Interpretationen hatte ich zumindest nicht das Gefühl, es würde nun die große Anti-Downloader-Welle losbrechen, sondern eher die Bestätigung, die auch schon aus den Fällen zuvor hervorging: Jene, die damit Geld machen, kommen dran, da werden illegale Gewerbe betrieben, ob Uploader oder Betreiber, die Downloader aber werden nicht verfolgt.

Ich persönlich interpretiere die Aussage als relativ eindeutig, und zwar, dass die Frage langsam vom Tisch ist und sich nun alles um den Hauptprozess dreht.

Genau, eine Hausdurchsuchung bei einem Downloader hat echt noch gefehlt hier.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Hausdurchsuchung-wegen-Raubkopien–f1272.html

?

Der Beitrag ist aus 2004, von demher mit Sicherheit Emule&Co., also auch wieder Upload.

ich tippe eher auf ftpwelt, da die Aussage, das die Webseite in dem Durchsuchungsbeschluss stand auch passt das zeitlich

Ändert nichts daran, dass es nicht nur auf zivilrechtlicher ebene ablief/abläuft, wenn sie wollen kommen sie, für ne HD reicht schon nen Verdacht und ja ist aus der sft / ftp zeit.

https://www.urheberrecht.de/hausdurchsuchung-filesharing/

https://www.lesen.net/diskurse/hausdurchsuchungen-bei-nutzern-von-ebook-download-seiten-16935/

Verfolgung von Nur-Downloadern “einmalig”

Ebenfalls Signalwirkung hat die Art der Strafverfolgung in diesem Fall. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtete in seinem Blog am gestrigen Mittwoch, Hausdurchsuchungen habe es nicht nur bei den Betreibern und bei den 30 Moderatoren gegeben, sondern auch bei 15 “einfachen Nutzern”. Laut Solmecke sei das “einmalig”, bislang seien ausschließlich Betreiber belangt worden.

Es ist immer noch unwahrscheinlich dass das zur regel wird, es geht mir einfach nur darum, dass es möglich ist und auch schon geschehen ist. Downloader eben nicht völlig unantastbar sind…

Die Zeit wird es zeigen, ob so genannte power downloader besuch bekommen haben.

Apropo download. Kursiert nen guter TS vom neuen Saw x, der film hat endlich mal wieder nen Rating über 7… bis danne :grin::grin::grin:

Im ersten von dir geposteten Link geht es um Filesharing, also auch Upload.

In den zwei folgenden Links geht es um die Spiegelbest-Geschichte. Wenn man das mal genau nachliest, haben die Nutzer entweder für den Donwload bezahlt oder selber Buchspenden eingereicht. Da nur einige durchsucht wurden, würde ich mal auf die Leute tippen, die Buchspenden eingereicht haben. Unabhängig davon, wurde jeder dieser Nutzer anhand der IP Adresse identifiziert. Dies ist in der Hinsicht nicht mit Share-Online zu vergleichen, da es sich hier um einen simplen Filehoster handelt, mit dem man theoretisch auch legale Sachen veranstaltet hat. Zudem ist die IP-Adresse eines Downloaders nach so langer Zeit eher nicht mehr rückverfolgbar.

Und um das nochmal ganz klar zu sagen, auch wenn manche das Gegenteil behaupten. Einen bezahlten Account bei Share-Online zu besitzen kann in keinem Rechtsstaat eine Straftat darstellen. Dir muss am Ende schon ein Rechtsbruch in Form eines Down- oder Uploads relativ zweifelsfrei nachgewiesen werden. Und wie das Beispiel „Mama bezahlt und Söhnchen saugt“ zeigt, ist der Weg des Geldes dafür nicht ausreichend. Selbst die IP-Adresse genügt hier nicht. Dies ist auch der Grund
warum bei Uploadern jedes Mal eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird.

Und klar ist eine Hausdurchsuchung bei reinen Downloadern möglich. Im Prinzip ist diese unabdingbar um die Beweiskette zu komplettieren. Und ja, in Deutschland reicht für eine Hausdurchsuchung ein Anfangsverdacht. Ich kann es mir jedoch trotzdem nicht vorstellen. Das Recht auf Unverletzlichkeit
der Wohnung ist immer noch ein Grundrecht und der Bruch dessen steht sicher in keinem Verhältniss zur Straftat. Auf der anderen Seite hat man schon merkwürdigeres gehört. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Trotz allem artet das hier schon wieder ein bisschen in Paranoia aus. Sind wir mal erlich, würde im Artikel von Ghandy nicht explizit die Vermutung geäussert, dass es vielleicht die Power-Downloader trifft, dann würden die meisten doch sagen, der Staatsanwalt hat Entwarnung gegeben.

No Front, aber ich persönlich hätte die zwei Sätze des Staatsanwalts nicht dahingehend interpretiert, dass sich Power-Downloader Sorgen machen müssen.

Ich glaube auch, dass es hier eher um die Interpretation im Artikel geht, als um das, was gesagt wurde. Freilich ist es jedem selber überlassen, wie man das interpretiert, daher möchte ich Ghandy ebenfalls nicht ans Bein pinkeln :slight_smile: Nur glaube ich, dass wenn es den „Power-Downloader“ an den Kragen gehen sollte, hätte der Pressesprecher das wohl auch eindeutiger betont.

Ich frage mich gerade, was man sich bei einer Hausdurchsuchung mit 4 Jahren „Verspätung“ noch erhofft zu finden?
Oder wird gehofft, dass doch noch irgendetwas von „damals“ irgendwo rumliegt?

Das Recht auf Unverletzlichkeit
der Wohnung ist immer noch ein Grundrecht und der Bruch dessen steht sicher in keinem Verhältniss zur Straftat. Auf der anderen Seite hat man schon merkwürdigeres gehört. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Nach eigener Erfahrung ist das Recht ein Fliegenschiss, ich hatte in meinen Leben mittlerweile 4 HD’S, 2 davon waren so absolut lächerlich… lächerlicher wie nen Warez Download, selbst wenn anschließend alles eingestellt wird, die verlieren dabei gar nichts, solange sie dir nichts kaputt machen, bekommst du auch kein Schadensersatz, Schmerzensgeld oder ähnliches.

Niemand weiß, was share online so alles gelogt hat, scheinbar viel. Offenbar war share online ja nicht so legal wie du meinst, sonst hätten sie die Seite nicht hops genommen. Dort auf der Kundenliste zu erscheinen ist also schon mal semi optimal. Bei Spiegelbest nen Spender zu sein, oder premium bei Share online erworben, sehe da kein großen Unterschied…

Aber ich wiederspreche dem ja gar nicht, ich denke nicht, dass downloader ne HD bekommen.
Ich sage ja auch nur, könnten sie machen, dafür müssen im Vorfeld nicht X Beweise vorliegen. Bankdaten / ip reicht. Und ne HD ist immer ätzend.

Deswegegen, opsec ist wichtig, selbst beim downloaden…

Natürlich hoffen sie auf Zufallsfunde. TV-Boxen für Cardsharing, Cannabis etc., von unverschlüsselten Festplatten und Smartphones mal ganz abgesehen.

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Da sei aber angemerkt, den cops genau auf die Finger schauen, die dürfen nur an Sachen ran, Sachen öffnen, die dem Durchsuchungsbeschluss entsprechen. Sprich, wenn sie deinen Computer beschlagnahmen wollen, dürfen die nicht in deinem Gefrierschrank nach Drogen suchen…

Handys der neueren Generation 2015 + ( Android Encryption android so wie Iphone Iphone encryption ) sind gott sei dank gut verschlüsselt, ( vorsicht bei externen speicherkarten, die muss man manuel verschlüsseln) , an einem langen PW auf dem Display beißen die sich die Finger aus. Solange der Bildschirm gesperrt ist, sind die daten verschlüsselt. Niemals den freiweilig irgendwas öffnen/geben. Man muss sich nicht selbst belasten, Rechtsstaat und so. Am Computer Veracrypt und co.

Nein, das stimmt nicht. Was sie bei der Durchsuchung zufällig finden, können sie gegen einen verwerten.

Bei mir haben die Polizeibeamten auch nach Cannabis, Cardsharing etc. gesucht aber nichts gefunden. Umso mehr haben sie gekotzt, als alles verschlüsselt war und ich ihnen die Passwörter natürlich nicht gegeben habe.

Dabei wurden viele Tricks probiert, die versuchen es mit allen Mitteln, Hauptsache die Ermittlung erbringt etwas Handfestes gegen den Duchsuchten.

Und die Spirale aus pro und kontra dreht sich wieder… Genau wie vor 4 Jahren . Interpretationen, Vermutungen und Kaffesatzleserei… Völlig sinnlos wird ständig eine neue Sau durchs Dorf getrieben.
Nichts, aber auch gar nichts was nicht schon 2019 bis zum Erbrechen durchgehechelt wurde.
Und täglich grüßt das Murmeltier!

Vielleicht gibt es in 4 Wochen etwas fundiertere Erkenntnisse wenn Lars das nächste Mal nachfragt.
Oder eben auch nicht.
Aber das hier führt zu gar nichts.

Wer nicht gerade die Leitungen tagtäglich hat glühen lassen, dem wird wohl nichts drohen. Das ist einfach zu viel Aufwand.