Share-Online.biz: die meisten Downloader bleiben straffrei!

Ja zufällig, aber nicht gezielt Dinge öffnen, in den das gesuchte gar nicht enthalten sein kann.

Du wurdest wegen Drogen gemeldet, da können die natürlich alles durchsuchen, wenn es um Raubkopien geht eben nicht.

Weil das dann per Wäremebildamera nachgewiesen werden kann?

Fehlt es dir an Auffassung? Wenn share online das DL Verhalten seiner User dokumentiert hat, dann sehen dass auch die Cops.

Oh mann, muss man überall extra „Ironie“ draufschreiben?

Wenn man an den ersten Auftritt des SAnwaltes zurückdenkt wo er förmlich getobt hat getreu dem Motto „wir greifen alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist“ und dann gesehen hat wie er im Laufe der Jahre immer ruhiger wurde…Und dann die wenigen Zeilen von Freitag anschaut, die im Grunde genommen extra schwammig und beliebig sind, was soll man daraus schließen können außer das in der Regel nichts so heiß gegessen wird wie es gekocht wird.
Wenn Lars den ersten Beitrag „erste Vorladungen an Downloader verschickt“ bringt kann man weiter diskutieren.
Vorher ist alles nur Lesen im berühmten Kaffesatz.

Wo das nun Ironie sein soll… wenn dann Sarkasmus, aber auch unangebracht da die cops nun mal zugriff auf share online hatten… :roll_eyes:

Also nochmals zur Klarheit. Die Polizei hat die ganzen Server beschlagnahmt, die Share-Online.biz genutzt hat. Wenn sie wollten, könnten sie bei allen angemeldeten Usern mit Sicherheit sehen, wer sich was gezogen hat.

Verstehe einfach nicht wie man - wieder einmal - eine gigantische Diskussion über eine Aussage mit einem Informationsgehalt nur marginal über null durchziehen kann.
Blättere knapp 4 Jahre zurück. Nichts, aber auch gar nichts was nicht bereits dort TAUSENDFACH spekuliert, gedeutet, gekaffesatzt wurde.
Falls Lars in vier Wochen zusätzliche Erkenntniss bringt kann man eventuell das eine oder andere neu bewerten.
Das einzige wirklich reale in der Zeit ist das das Toben des SAnwaltes deutlich geringer und kläglicher wurde.
Ansonsten gibt es keine wirklich belastbaren neuen Fakten.

@acherontia
Ist ja schön dass vieles schon durchgekaut wurde, aber nach allem was ich die letzten Jahre so mitgelesen habe wurde da in 99% der Fälle nichts geklärt oder auch nur zu Ende diskutiert sondern oftmals auch teilweise haarsträubender Unsinn geschrieben. Ein Forum sollte nicht dazu da sein, dass ständig jemand schreibt „hatten wir alles vor Jahren schon sei bitte ruhig“. :wink:

Aber zum Thema:
Es gibt viele Einzelheiten über die man mal reden sollte, das für mich auffälligste aktuell ist die (angeblich x mal durchgekaute) Verjährungsnummer. Hier gehen wir ausschließlich vom Strafrecht aus. Da zählen alle Downloader ganz klar in den Bereich „3 Jahre“. Erst die gewerblichen können in den „5 Jahre“ Bereich fallen (einfach weil das passende Gesetz dazu Freiheitsstrafen im Höchstmaß bis zu 5 Jahre vorsieht).
Der reine Download wäre also rein rechtlich am 1.1.2023 verjährt und das Thema damit erledigt. Dass hier trotzdem Downloader verfolgt werden könnten (!) kann nur durch zwei Dinge passieren: Entweder es gibt irgendeinen „Aufschiebeantrag“ oder sowas wovon ich keine Ahnung habe und was wir auch nicht wissen (aber auch dann wäre Enddatum der 1.1.2026 - nämlöich doppelte Frist maximal), oder den „Powerdownloadern“ (wo noch immer nirgends ein Wort dazu gefallen ist was das denn nun sein soll) wird mal aus dem nichts Gewerblichkeit unterstellt, so a la „das ist so viel das kann der nicht alles alleine konsumiert haben der muss das vertickt haben“. Nur dann wäre das Delikt noch nicht verjährt (bzw. würde es am 1.1.2025).

Das bedeutet auch, dass diesen Downloadern zwingend eine HD anstehen würde, da man so ne gewerbliche Nummer anders (ohne Upload) nie nachweisen könnte. Nur - es spricht ja nun wirklich alles dagegen außer die Schwachsinnigkeit des Gesetzapparates wo wir ja schon viele Beispiele hatten. Was will der Staatsanwalt denn nach 4, 5 Jahren (!) noch bei einem Downloader zu Hause finden? Glauben die, dass Karl Otto seine ganzen Power-Downloads, also zig Terabytes, alle sauber archiviert hat zum mitnehmen? Und all das nur um im Ernstfall wenn wirklich alles klappt jemandem keine Ahnung 60 Tagessätze Geldstrafe reinzubrummen? Na Glückwunsch. Von Verhältnismäßigkeit gar nicht zu reden… aber das ist ja wie wir wissen nur Schall und Rauch.

Persönlich glaube ich ehrlich gesagt noch immer nicht daran, dass hier irgendein Downloader tatsächlich verfolgt wird. Und wenn es doch passiere sollte wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder eine absolute Sternstunde unserer Justiz werden…

A propos zig Terabytes. Ich meine irgendwo in den Kommentaren zu dem ganzen Thema hier mal gelesen zu haben, dass es User gab, die mehrere Share-Online Accounts hatten? Kann das jemand bestätigen?

Wie hoch war denn die tägliche Begrenzung bei SO eigentlich nochmal? Oder waren es die letzten drei Tage zusammengerechnet?

Die Begrenzung war glaube ich 100GB täglich.
Das wäre jedenfalls mal eine valide Definition für Power-Downloader: Menschen, die mehrere Accounts hatten weil 100GB am Tag nicht reichten (die gab es sicherlich…).

Was bei der Datenmenge das Problem ist: Du kannst mit 100GB zwei Urheberrechtsverstöße begehen indem du zwei 50GB große BluRays runterlädst oder du kannst zehntausende Musiktitel runterladen und dabei genauso viele Rechtsverstöße begehen.

So ist es. Viele hier versuchen immer wieder zu argumentieren, dass der bloße Download irgendwie gewerblich einzuschätzen sei oder das möglich wäre, dabei müsste das superdeutliche u. a. durch Hausdurchsuchung etc. bewiesen werden und da sind wir dann schon wieder nicht bei bloßen Downloadern, sondern bei Menschen, die ein illegales Gewerbe betreiben… Klar würde da ermittelt werden. Da geht es dann bei 5 Jahren Verjährung los. Die 3 Jahre im Strafrecht haben übrigens schon mehrere Juristen bestätigt. Verlängern könnte man diese Verjährung im Strafrecht (!) nur durch eine Mitteilung an den Beschuldigten, davon ist aber nicht auszugehen, da niemand 2019 benachrichtigt wurde. Wir gehen also kurz ins Zivilrecht rüber und da gab es tatsächlich einen Fall, den hat Solmecke mal geschildert, da hatte jemand Filesharing betrieben und man hat ihn auf frischer Torrent-Tat ertappt. Jedoch hatte zivilrechtlich nur die Klage in Bezug auf die Verbreitung durch den Upload Relevanz, der Download galt dann nicht als Extrawurst und so durfte auch nur der Wert der jeweiligen Titel in Rechnung gestellt werden. Leider finde ich das Video dazu gerade nicht, daher ist diese Info ohne Quelle.

By the way, sobald gegen User xyz ermittelt wird setzt die Verjährungsfrist aus.

Richtig, aber nicht im Stillen, sondern ab Vernehmung oder ab dem Zeitpunkt, an dem es der User erfährt, dass gegen ihn ermittelt wird.

Du hast recht.

Kann die Dauer unterbrochen werden?

Nach § 78c StGB kann die Verjährungsdauer in bestimmten Fällen auch unterbrochen werden. Das ist zum Beispiel durch die erste Vernehmung des Beschuldigten der Fall, oder durch eine richterlich angeordnete Durchsuchung, einen Haftbefehl, die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Eröffnung des Hauptverfahrens. In einem solchen Fall, beginnt die Verjährung, ab dem Zeitpunkt des unterbrechenden Ereignisses jeweils neu zu laufen. Die Verjährung tritt aber spätestens mit dem doppelten der ursprünglichen Verjährungsfrist ein. Bei einem Betrug oder einer Urkundenfälschung wären es somit maximal 10 Jahre. Bei einer Trunkenheitsfahrt sechs Jahre.

https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/verjaehrung.php#verj_3

Das ist ja was ich meine, deswegen finde ichs es kurios, dass der Pressesprecher hier noch von Downloadern redet und „nicht in jedem Fall entschieden“ - denn eigentlich müsste das Gesetz bereits entschieden haben. Wer nicht gewerblich gehandelt hat bzw. kein Geld verdient hat an der ganzen Nummer müsste seit 10 Monaten raus sein. Die Mitverdiener am 1.1.2025 aber die sind ja bereits zumindest teilweise besucht worden bzw. auf der Liste, das werden sie schon vor der Verjährung in nem Jahr schaffen.

Wäre doch vorstellbar das zumindest das Verbreiten von Angst und Panik als Strafe genutzt wird wenn schon nichts anderes geht?
Nach diesen vier Jahren nervlichen Drucks wird sich jeder mit Sicherheit dreimal überlegen ob er sich noch einmal auf so etwas wie S-O einläßt.
Schon mal daran gedacht? Zwar etwas fies, aber zuzutrauen wären es doch durchaus.

Klar, Angst verbreiten ist ein valides Mittel - die ersten 3 Jahre. Wird ja auch regelmäßig genutzt um Selbstanzeigen zu provozieren usw. Aber das zu tun wenn keine Grundlage mehr dafür vorhanden ist da die Frist abgelaufen ist (sofern wir da richtig liegen) wäre dann doch ziemlich verwerflich.

Ein Staatsanwalt handelt per se nie verwerflich da er ja eine absolute, unfehlbare Lichtgestalt darstellt (hier gehört jetzt das kotzende smiley hin).
Warum soll die Abschreckung nach drei Jahren enden? Ehrlich, wäre ich der SA würde ich diese Karte bis zum wortwörtlichen Erbrechen ausreizen. Effektivere Straftatenvorbeugung kann ich mir kaum vorstellen.

Bluffen und täuschen waren schon immer effektiv und in jedem psychologischen Waffenarsenal vorhanden.

Da haste leider wahrscheinlich Recht. Ist in dem Fall hier halt ziemlich nutzlos. Die drei Nasen die Tarnkappe lesen sind nun wirklich ein Furz gemessen an der Gesamtnutzerzahl (und sonst berichtet niemand) und ich sehe da sowieso nur zwei Grundtypen von Leuten - die, die das sowieso nicht mehr machen egal was der SA sagt und die, die es sowieso wieder tun würden (dann mit entsprechend besserer OPSEC) egal was der SA sagt.