Soweit ich mich erinnere, haben die drei Hauptangeklagten in den neun Jahren, über 50 Millionen Euro umgesetzt (lt. ZAC).
Wieviel man aber tatsächlich seitens Behörden eingezogen hat, wüßte ich grade nicht! Diese Summe (50 Mio.) ist laut Staatsanwaltschaft Köln nur eine Schätzung…
Da die Klage ja wohl bei der 1. großen Wirtschaftsstrafkammer verhandelt wird, würde es der Logik nach um Finanzvergehen dabei gehen. Wenn als Hauptthema die Finanzen zur Debatte stehen, geht es ja auch um die ganzen Verstrickungen neben SO selber. Fällt mir direkt „UploadKing“ zu ein und die dubiosen Immobiliengeschäfte, über die diese Einnahmen gewaschen wurden. Die Behörden haben vor dem eigentlichen Bust über sechs Jahre ermittelt, das vergessen viele! Alleine die Daten aus diesen sechs Jahren müssen wohl schon Massen sein. Dazu kommt alles, was durch den Bust danach noch an Daten hinzugekommen ist!
Die haben alles eingezogen!
Vielen Dank zunächst für deine ganzen Updates!
Da wir immerhin bereits Ende Juli haben: Gibt es denn mittlerweile Neuigkeiten?
Und eine wohl eher theoretische Frage: Beim Lesen der entsprechenden Threads ist mir noch nicht ganz klar geworden, inwiefern mögliche zivilrechtliche Ansprüche gegen Uploader (und wohl unwahrscheinlicher) Downloader per Ermittlung verfolgt werden würden. Meines Erachtens gäbe es zwei Optionen:
- Die Rechteinhaber bzw. Beauftragte erhalten Zugriff auf die Datenbank und ermitteln selbst die Rechtsverstöße und Identität.
- Die Rechteinhaber erhalten Akteneinsicht und können so durch die Staatsanwaltschaft bereits identifizierte Nutzer samt Rechtsverstoß verfolgen (also quasi wie vor dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Tauschbörsen).
Im zweiten Fall wäre nach meinem Verständnis eine Verfolgung - von bisher durch die Staatsanwaltschaft nicht belangten Uploadern - sowie Downloadern mangels entsprechender Ermittlungen bzw. Akteneinträge ausgeschlossen?
Und im ersteren Fall wäre vermutlich der Aufwand schlichtweg nicht tragbar.
Dass das wohl eher theoretische Fragen sind ist mir klar; es geht mir mehr darum das Zusammenspiel allgemein zu verstehen
Okay, habe die nochmals angeschrieben.
Grundsätzlich können Rechteinhaber zivilrechtlich gegen ermittelte Up- und Downloader vorgehen. Im Falle der Power-Uploader die ohnehin schon Besuch hatten und „dabei“ sind ist das auch sehr wahrscheinlich dass im Nachgang zum Strafverfahren noch mehrere Zivilklagen kommen (jeder Rechteinhaber kann einzeln klagen!), die Leute werden da sicher noch viel „Spaß“ haben.
Bei „kleineren“ Uploadern halte ich vielleicht noch eine klassische Abmahnwelle für möglich je nachdem wie viel Aufwand das ist für die Kanzleien die Leute aus den Daten rauszufiltern und anzuschreiben.
Bei den Downloadern halte ich eine zivilrechtliche Verfolgung für so gut wie ausgeschlossen, einfach weil der Streitwert viel zu gering wäre dass sich das lohnen kann. Ein Rechteinhaber müsste einem einzelnen Downloader ja zig Downloads zuordnen um auf eine Summe zu kommen wo sich ein Abmahnbrief/Aufwand lohnt (ich weiß gar nicht ob so eine „Sammlung“ rechtens wäre) da ein einzelner Fiilm beispielsweise als reiner Download kaum 20€ Streitwert hätte.
Abmahnungen gegen Downloader wären ja auch schon seit vielen Jahren möglich gewesen, schon RapidShare gab damals die Daten heraus. Aber wie schon gesagt, der Streitwert lohnt sich nicht, das rechnet sich weder für den Anwalt noch für den Rechteinhaber. Gegenstandswert ist das Eintrittsticket zum Kino, der Wert von einem PC Spiel etc.
Aber wäre der Aufwand im Falle einer Akteneinsicht tatsächlich so groß? Zumal die Ermittlungskosten der Rechteinhaber ja zusätzlich zum Schadensersatz ersetzt werden müssten. Bei dem grottigen Stundenlohn für den Anwalt selbst würde es allerdings bleiben. Zudem würden die Rechteinhaber ein erhebliches Kostenrisiko tragen.
Vorausgesetzt in den Akten wären Downloader namentlich identifiziert und Downloads aufgelistet (bzw. dies überhaupt mit den vorhandenen Daten möglich).
Aber vermutlich ist die Annahme einer solchen Auflistung/Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft schon unrealistisch…
Andererseits verstehe ich nicht wie ohne eine solche Liste die im Artikel erwähnte „Einzellfallabwägung“ stattfinden soll. Wiederrum gegen diese Annahme spricht aber die wohl kleine Anzahl an Uploadern die bisher ermittelt wurden (außer Uploader wurden Ermittelt aber nicht verfolgt, was wiederum keinen Sinn machen würde)…
Im Ergebnis würde mich eine zivilrechtliche Verfolgung aufgrund der Streitwerte wohl auch wundern.
Strafrechtlich dürfte das ganze aber für Downloader vermutlich gelaufen sein, immerhin verbleibt zum heutigen Stand lediglich noch ein knapp dreimonatiger Zeitraum. Sofern es seit dem Artikel keine Verfolgung gegeben hat dürfte das „in der Regel“ wohl wahrscheinlich „nie“ bedeutet haben (sofern nicht jetzt noch für diesen Zeitraum etwas erfolgt).
Insofern scheinen sich @Ghandy Prognosen hinsichtlich der Verfolgung von Betreibern und einigen wenigen Uploadern zu bestätigen. Guter Instinkt von Angang an!
Alle mal ein wenig locker bleiben, wir reden vier von Filesharing/Urheberrechtsverletzung und nicht um Mord/Totschlag/Terror/Drogen/Raub/Brutale Cyberkriminalität etc.
Die Ressourcen wären stand jetzt gar nicht da, zudem ist der Prozess jetzt schon seit knapp 5 Jahren offen. Noch nicht mal die Betreiber wurden nach 5 Jahren verurteilt und die sind immer noch auf freien Fuß.
Ja, es gab ein paar HDs bei Uppern, aber auch diese sind nach meinem Wissen nicht eingebuchtet worden, zum Teil auch Power Uploader. Dem Staat geht es wenn dann primär um die Steuerhinterziehung und der Geldwäsche. Ob das ganze mit dem Copyright jetzt nochmal komplett ausgerollt wird wage ich ganz stark zu bezweifeln. Auch das jetzt noch weitere kleinere Uploader Besuch bekommen halte ich für eher unrealistisch nach 5 Jahren, Downloader sowieso nicht.
@Ghandy wenn du Neuigkeiten hast lass es uns gerne wissen und mich würde auch deine Meinung dazu interessieren
Welches Wort steckte nochmal in Raubkopie??
Ja, es gibt eine Antwort, aber sie wird keinem gefallen, denke ich.
Sehr geehrter Herr Sobiraj,
in dem Verfahren laufen immer noch Stellungnahmefristen. Mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist frühestens Anfang September zu rechnen. Fragen Sie dann gerne noch einmal nach.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina E.***
Richterin am Amtsgericht
Landgericht Aachen
- Pressesprecherin –
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Tel.: 0241 9425-55555
E-Mail: pressestelle@lg-aachen.nrw.de, Internet: http://www.lg-aachen.nrw.de.
Danke für die Updates.
Bei Rapidshare wurden aber meiner Kenntnis nach keine Downloadverläufe gespeichert (bei Share-Online ist das ja unklar?). Wäre das nicht ggf. ein relevanter Unterschied? Der geringe Streitwert verbliebe natürlich.
Bzgl. Rapidshare recht interessant: https://www.juraexamen.info/illegales-downloaden-ohne-konsequenzen-moglich-rapidshare-muss-ip-adressen-rausgeben/
Die Antwort ist doch absolut top… Sie illustriert perfekt den extrem „hohen“ Stellenwert den man der „Restaffäre“ noch einräumt.
Man hat doch schon lange was man wollte:
Share-online zerstört: check!
Angst und Panik verbreitet: check!
Ein paar Poweruploader angepinkelt und
damit für weitere Verunsicherung gesorgt: check!
Ein großer Teil der ehemaligen Nutzer wird in Zukunft dreimal nachdenken
bevor er sich nochmal mit Urheberrechtsverletzungen abgibt: check!
Und das Ganze mit minimalem Aufwand. Selbst die ehemaligen Betreiber sind nicht mehr wirklich interessant. Aber Ordnung muss sein, denn wie würde das aussehen wenn wir nicht zumindest noch so tun würden als ob wir die Jungs verknacken wollten?
Danke für deine Mühe! Halte uns auf jeden Fall auf dem Laufenden, würde mich mal brennend interessieren was daraus wird.
Lars was ist eigentlich deine Einschätzung bezüglich der Betreiber? Denkst du die werden noch verurteilt?
Und was denkst du über die Power Uploader wo HDs waren, werden die noch von Rechteinhabern kontaktiert und zur Kasse gebeten? Und was passiert mit den Uploadern die noch keine HD hatten und den allgemein Downloadern?
Was würdest du so einschätzen?
Zum Teil Glaskugel, zum Teil schon gefühlt 10000x durchgekaspert…
Das Verfahren gegen die Hauptbeschuldigten wird sicher abgeschlossen, die Frage ist nur wann das endlich passiert.
Dem bisherigen Verhalten der Staatsanwaltschaften entsprechend hat man bisher keine Downloader verfolgt. Ob sich dieser Staatsanwalt anders entscheidet, weiß ich nicht.
Die Uploader sollten daheim aufräumen für den Fall der Fälle. Ob da noch mehr kommt, auch auf zivilrechtlichen Seite, bleibt abzuwarten. Ist die Frage, ob wir davon überhaupt erfahren werden. Die Uploader werden es uns sicher nicht unbedingt erzählen…
Woher soll eig. der normal Verbraucher den Unterschied mit Netflix feststellen?
zB.: kostenlos vs bezahlen?
Genau. Es kommt jemand auf einer sochen Website und holt sich das Abo und lädt runter. Woher soll er wissen, dass das Strafbar ist?
Theoretisch, hätte Netflix nicht die entsprechenden Rechte, wären dann alle Nutzer von der Seite auch Strafbar.
brain.exe !!
→ Kurz mal drüber nachgedacht, wo denn die Links für den Download herkommen…bestimmt nicht von heise.de!
Es geht wieder los…
Die übrigen rund 250 Beiträge müssen ganz dringend nochmals kommentiert und durchgehechelt werden.
Auch ein paar Vorgängerthreads mit gefühlt 10000 Beiträgen warten dringlichst auf eine Neubewertung!