P2P-Klage: 2.500 EUR Schadenersatz für ein einzelnes Musikalbum!

Kommentare zu folgendem Beitrag: P2P-Klage: 2.500 EUR Schadenersatz für ein einzelnes Musikalbum!

Wie kann es eigentlich sein, dass eine juristische Institution wie ein bestelltes Gericht, auf Grund irgendwelcher nicht belegten Schätzungen, eine monitäre Strafzumessung ausprechen darf? Rein theoretisch hätte der Richter in seinem Urteil auch 100000€ als Strafzahlung festlegen können, die er genauso wie die hier geforderten 2500€ als gerechtfertigt sieht!

„Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass sich das fragliche Album zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung in der eigentlichen Auswertungsphase befunden hat. Es war erst kurze Zeit zuvor herausgekommen. Das Album erzielte nach Ansicht des Gerichts einen „ erheblichen kommerziellen Erfolg „. Auch der Künstler soll zum damaligen Zeitpunkt schon populär gewesen sein.“

Ich dachte bisher eigentlich immer, dass Gerichte bzw. die vorsitzenden Richter, eine Abwägung der Fakten zu Grunde legen sollen, um ein Urteil zu finden?!? Wenn doch selbst die Klagevertretung einen weitaus geringeren Betrag bei seiner Anklage fordert (1000€), kann ein Richter doch nicht so einfach das 2,5-fache der Forderung festsetzen. Wie gesagt: Einzig und alleine mit seiner subjektiven Einschätzung des Musikmarktes, eines Künstlers und seinem Schaffenswerk. Ich wußte nämlich nicht, dass Richter in Deutschland auch zeitgleich als Sachverständige im gleichen Prozess tätig sein können?! Vor allem im Bereich der Musikbranche, in der sowieso fast alles nur eine relative Rechnung ausmacht (hätte, wäre, wenn…)
Komische Sitten, die sich dabei herauskristallisieren :wink:

Das ist keine Strafe, das ist ein Schadenersatz. D.h. der Inhaber der Rechte bekommt den geschätzten entstandenen Schaden vom Filesharer bezahlt.

So war es eigentlich auch gemeint! Da ein Schadensersatzanspruch nur im Falle der Schuldigkeit einem Angklagten zugemutet werden kann (ansonsten wäre es ja eine Gütevereinbarung), halte ich diese Zahlung für einen Teil des Gesamturteils und somit der Bestrafung…
Natürlich muß man das Strafrecht immer außen vor sehen. Da ich aber manchmal ein fauler Hund bin, finde ich das Wort „Strafzahlung“ dann passend.
Es ist allerdings genauso ein Unwort wie z.B. „Ordnungswidrigkeit“ an sich :rofl: :wink:

Weil sich die Berlinerin nicht von ihrer Mitschuld als Anschlussinhaberin freimachen konnte, gilt sie vor Gericht leider tatsächlich als schuldig. Wir hatten schon krassere Fälle, wo andere Anschlussinhaber auch nicht der sekundären Darlegungslast genüge getan haben, obwohl sie z.B. zur Tatzeit nachweislich in Holland im Urlaub waren. Nein, ich war’s nicht. Bei uns im Haushalt nutzt keiner P2P-Clients.

Empfehlung kann fast nur sein, sich aussergericht zu einigen, wobei die sich manchmal mit sich reden lassen. Die „Frommers“ haben von mir auch über 2000 Euros einkassiert, ging allerdings um Bildrechte… / Die haben mich damals ganz schön zugesetzt, weg. paar Bilder auf einer Homepage…

Ich hab mich natürlich auch versucht rauszureden, hab gesagt ich wäre gehackt worden. Dann kamen die auf die ganz „linke“ Tour, und haben „Screenshots“ nachgereicht die älter als 9 Monate waren!!! Also ganz fiese Nummer.

Die wollten ursprünglich über 6000 Euro haben.
So sind die Frommers. Denkt euch euren Teil.

Die Frommers haben quasi eine „Geld-Druck-Maschine“… oder so ähnlich.

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Ich weiß (leider) Bescheid, ich bin Herrn Björn Frommer einmal in Berlin persönlich begegnet, das werde ich wohl nie vergessen. Wir haben uns auf Anhieb beide nicht gemocht. :wink:

Bekomme mal so ein „Schreiben“ , das jemand 6000 € will, für im Grund „belanglose“ Bilder.
Habe Wochen wg. der Scheisse nicht geschlafen, zig Kilos abgenommen, und weil bereits mit „Gericht“ gedroht wird, vergeht dir alles… wirklich alles. Reinster Psychoterror war das.

Ist aber bereits Jahre her, aber „vergessen“ tut man sowas nicht. Und auch 2000 Euro
mal soeben zu bezahlen geht auch nicht. Übrigens an „Betroffene“ - Mit denen kann
man „Ratenzahlung“ vereinbaren… / Klagen mach nur Sinn, wenn ihr wirklich 1000% sicher seit, das keiner „schuldig“ ist…

Jetzt wisst ihr, warum ich manchmal so „bissig“ auf die Herrschaften reagiere.
Schönen Abend

…Mmmhh, auch auf die Gefahr hin, dass es nicht direkt hier hin gehört. Im P2P etwas von zuhause aus zu machen (am Besten noch ohne VPN o.ä.) sollte absolutes NOGO sein !!!

Stichwort dazu wäre wohl → Seedbox und ähnliches !!!

Eine sogenannte Seedbox ist eine externe, kostengünstige Lösung im P2P-Bereich, entweder als vorkonfiguriertes Gesamtpaket bei entsprechenden Anbietern! Oder auch selbst gebaut (Kenntnisse vorausgesetzt) auf jedem mietbaren VPS oder dedizierten Server, auf denen man die allseits beliebten „Root-Rechte“ besitzt…

Natürlich bedarf die Anmietung / das Betreiben einer solchen Box auch ein wenig Hirnschmalz, damit diese geringfügige Investition beim Sharing nicht nach hinten losgeht! Bei richtiger Nutzung minimiert sich allerdings das Risiko, welches dem Sharing anhaftet, auf ein absolutes Mindestmaß…

:wink:

Das Dumme ist halt, dass gerade die ganz jungen Anwender über die SEO-optimierten Webseiten stolpern und dann schlägt irgendwann die Falle der IT-Dienstleister der Abmahn-Anwälte zu. Wer auch nur ein wenig etwas von der Materie gelesen oder davon gehört hat, lässt sowieso die Finger davon, weil das Risiko zu hoch ist.

Ich wünsche mir seit Jahren von den Bundesländern die Einführung eines Internet-Unterrichts. Da müsste dann halt auch das Thema P2P besprochen werden. Es gibt ja vieles, was man im Umgang mit seinem PC oder Smartphone berücksichtigen sollte. Und viele Eltern sind damit schlichtweg überfordert. Die können ihre Zöglinge auch unmöglich engmaschig überwachen, was die mit den Geräten so alles anstellen. Ist auch nicht sinnvoll, wie ich finde. Nun ja.

@anon91414073 Üble Geschichte, das ist aber wirklich wie eine Lizenz zum Geld drucken, zumal Du die Schreiben quasi im Copy & Paste-Format erstellen kannst. Da schaut abschließend noch kurz ein Jurist drüber, ob alles korrekt ist. Und dann geht die Abmahnung im Auftrag von Getty Images & Co. raus.

Hatte auch mal Trouble mit WF, weil ich für gulli.com ein scheiß Katzenfoto für ein Preisausschreiben verwendet habe. Es stammte von einer bekannten Bildagentur und zack, bekam der Wiener Betreiber eine Abmahnung in Höhe von 600 EUR. Super ärgerlich, das Ganze!

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