Nach der Razzia: Was droht den Nutzern von LUL.to?

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 01.07.2017 16:09:
Gerne!!! Das hat mich 3 Tage gekostet. Aber ich denke, das war die Mühe echt wert.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 16:18:
Das mag durchaus sein - aber erst einmal ist es eine normale Länderkennung. Es ging ja darum, ob wirklich jeder wissen muss, dass eine Seite mit der Länderkennung .to nicht legal sein kann. Das denke ich nicht wenn man das googelt findet man erst einmal, dass es eine von vielen Länderkennungen ist.

Die Betreiber hat man in Deutschland festgenommen und wo die Server tatsächlich stehen ist in diesem Zusammenhang ziemlich egal.

Kommentar von BlauAuge am 01.07.2017 16:19:
(zensiert)

Ich empfehle Dir mal einen kleinen deep-web Searchauftrag an Deinen Freund mit den langen Haaren (zensiert) in Sachen Esther. Spätestens dann weißt Du, um wen es sich bei dieser Person (zensiert) wirklich handelt. Einstweilen … (zensiert).

„Sie“ darf hier Autoren durch den Dreck ziehen, aber keiner darf „Esther“ die Meinung geigen? (zensiert) (Anmerkung von Lars: Nein, darf sie nicht.)

Du weißt aber schon, dass die „Dame“ hier in ihrem E-Mail-Verkehr den Namen eines verstorbenen Dozenten einer rheinländischen Uni missbraucht?? Falls nicht: (zensiert).

Kommentar von Esther am 01.07.2017 16:20:
Hast du zu deiner Behauptung vielleicht auch eine Begründung, lieber Troll?

Kommentar von Esther am 01.07.2017 16:26:
Danke

Kommentar von Katzenstreu am 01.07.2017 16:28:
Also, egal ob ernst gemeint oder nicht, der bisher beste Beitrag zum Thema.
@Blauauge
Du hörst dich an wie eine lobotomisierte edoep.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 16:31:
Für dich und mich sind solche Seiten offensichtlich illegal und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sind sie wirklich für jeden offensichtlich illegal?

Kommentar von BlauAuge am 01.07.2017 16:34:
Ich soll für für Deinen IQ eine Begruendng liefern? Leider nicht imstande - ich bin keiner Deiner Vorfahren ^^, liebe Esther.

Beispiele für Deinen IQ liefert keiner so gut wie Du selbst.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 16:37:
Was ist denn das für ein Unsinn. Ich schreibe Ihnen oder anderen Nutzern dieser Seite keine Mails, ich kenne keinen verstorbenen Dozenten einer rheinländischen Uni und ich verwende in meinem Mailverkehr entweder meinen realen Namen oder einen erkennbaren Nick.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 16:47:
Danke Fish - allerdings gibt es auch den Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Ich weiß nicht wie das im Ernstfall wirklich aussehen würde - wahrscheinlich käme es sogar auf die Person des Downloaders an. Junge Teenager oder auch alte Menschen, die Ebooks brauchen, weil sie dann eine große Schrift einstellen können, konnten wahrscheinlich wirklich nicht erkennen, dass die Seite illegal ist. Ein Durchschnittsnutzer erkannte das schon.

Ich glaube allerdings auch nicht, dass es da großen Ärger geben wird. Die Staatsanwaltschaft wollte die Betreiber ermitteln und das scheint ihr auch gelungen zu sein. Wenn tausende Nutzer alle einen Anwalt einschalten - was sinnvoll wäre, wenn etwas käme - beschäftigt das Richter jahrelang, ohne dass etwas Sinnvolles herauskommt.

Kommentar von Michael am 01.07.2017 16:53:
Also zumindest ganz früher konnte man an LuL EBooks spenden und hat dafür eine Gutschrift erhalten. Ob das in den letzten Monaten noch ging, weiß ich gar nicht. Ob und wie stark das die Nutzer in Anspruch genommen haben, kann ich nicht beurteilen.

Kommentar von Sukkel am 01.07.2017 17:28:
Ich bin für eine Sammelklage.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 17:43:
Das soll natürlich nicht dem Troll gelten.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 20:53:
Aber leibes Trollilein, du solltest du absurde Behauptung die von Kriminellen gespeicherten Daten vor Gericht verwendet werden können belegen.

Dass vieler meiner Vorfahren hochbegabt waren, weiß ich auch ohne dich. Aber das ist doch kein Grund zum Neid. Leute wie dich geben und wenn so jemand so gar nichts Schönes im Leben mehr hat dann beleidigt er halt fremde Leute im Netz. Ich bete für dich.

Kommentar von Esther am 01.07.2017 21:57:
Ich glaube hier toben sich seit Jahren die gleichen Trolle aus. Teresa war gestern genauso schräg und wenn Lars sich seiner Sache nicht sicher wäre wäre ich mir sicher, dass auch Autorin Marinella nicht echt ist.

(…) Rest zensiert

Kommentar von skreutzer am 01.07.2017 22:08:
Naja, für diesen Betrag wurde immerhin keine „Hehlerware“ erworben und es ist nicht ausgeschlossen, dass die Seite einzelne Werke mit Genehmigung des Autors verkauft hat, von daher würde ich vermuten, dass die Polizei das zu unrecht entwendet/beschlagnahmt hat und zurückerstatten muss.

Kommentar von skreutzer am 01.07.2017 22:37:
Hin oder her, die aller-mindeste Mindestforderung wäre z.B. sowas wie das Fair-Use-Prinzip in den USA (von dem ich kein Fan bin, ich finde das schlecht im Vergleich zu einer Urheberrechtsreform oder freier Lizenzierung), denn der Download und die Verlinkung sollte niemals illegal sein. Es handelt sich ja auch um ein relativ neues Gesetz, von dem jeder weiß, dass es in der Praxis völlig an der Realität vorbeigeht und man hier und da halt ein paar arme Bauernopfer damit belangen kann, letztendlich macht sich der Gesetzgeber damit aber lächerlich und demonstriert, dass er zur Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der Bürger nicht fähig ist, sondern umsetzt, was immer auch die Rechteverwerter-Lobby gerade fordert. Nicht erstzunehmen, der Verein. Weiterhin sollten die Autoren sich nicht beschweren und mal darüber nachdenken, ob es in unserer digitalen Zeit angehen kann, dass ihre Veröffentlichung (in der vernetzten Welt kann man unmöglich weiter von „Teilöffentlichkeiten“ ausgehen) bis zu 70 Jahre nach ihrem Tod nur auf der Plattform zu lesen sein soll, die sie bestimmt haben, die es aber schon 20 Jahre noch während ihrer Lebzeit nicht mehr gibt, ganz zu schweigen von der Pflege des Werks, welche durch die Erben vielleicht überhaupt nicht erfolgt. Klar sollen Autoren und Verlage für ihre Dienstleistung entlohnt werden, aber da müssen andere Entlohnungsmodelle her (auch, wenn unter dem Strich weniger übrig bleibt) und es ist nicht der Job der Leser, Konsumenten und Internet-Nutzer, solche auf die Beine zu stellen. Ich denke mal, dass der gewöhnliche LuL-Kunde die Seite deshalb mochte, weil die halbwegs schick war und man einen angemessenen Preis, d.h. eine Lese-Flatrate von 5-10 Euro pro Monat für ein ausreichend großes Sortiment bekam. Die Buchindustrie hat die Leser jahrzentelang, wenn nicht gar jahrhunderte lang dazu erzogen, dass der Preis nicht die Herstellung und Aufbereitung des Textes zustande kommt, sondern durch die Produktion des physischen Buchs, und die Leute verstehen nur zu gut, dass man eine digitale Kopie quasi für 0,00 Euro anfertigen kann. Dafür einen größeren Betrag zu verlangen, ist ziemlich unredlich. Es wäre besser, wenn sich Autoren schnellstens mit dieser Thematik beschäftigen würden, aber weiß insgeheim auch, dass sie lieber der Verfolgung von irgendwelchen Downloadern nachgehen, daher: Viel Glück dabei!

Kommentar von skreutzer am 01.07.2017 22:58:
Kein Problem, einfach eine neue Kopie zurückschicken, die hat dann noch niemand gelesen…

Kommentar von skreutzer am 01.07.2017 23:13:
Wofür .to steht, gibt immer noch die IANA vor! Dass .to für „torrent“ stehen würde, ist schlicht falsch. LuL.to hat weder irgenwas mit Torrents zu tun gehabt, noch wurde bei der Registrierung dies als Auflage überprüft.

Kommentar von skreutzer am 01.07.2017 23:23:
Nun, bei Top-Level-Domains hat eben das Land die Hoheit darüber, wie die Vergabe von Domainnamen geregelt werden soll. Da könnte man entscheiden, dass nur tongaische Staatsbürger eine .to-Domain registrieren dürfen, oder nur Angebote, die auf Servern in Tonga gehostet werden, oder nur Torrent-Dienste, oder nur Firmen, die in einer Straße beginnend mit „to“ ansässig sind, oder halt jedermann gegen Geld oder kostenlos oder mit verifzierten Anbieterdaten oder ganz ohne die Hinterlegung von Anbieterdaten. Wenn es das Königreich Tonga für vorteilhaft hält, der Welt im Internet ein Angebot zu machen, das es sonst so nicht allzu häufig gibt, dann ist das die legitime Entscheidung dieser Nation, die es zu akzeptieren gilt, da sollte die IANA das auch nicht abschaffen oder so. Außerdem kann man davon ausgehen, dass die Tongaer für ihre Seiten selbstverständlich auch .to benutzen.