Nach der Razzia: Was droht den Nutzern von LUL.to?

Kommentar von skreutzer am 01.07.2017 23:38:
Wenn IP und Uhrzeit gespeichert worden sein sollten, was man als Betreiber einer solchen Seite natürlich unbedingt vermeiden will (außer, man will seine Kunden und Besucher im Falle eines Takedowns als Bauernopfer ans Messer liefern oder die Seite wurde von Ermittlern/Kriminellen gehackt), d.h. nicht nur in der Datenbank, sondern auch in den Logs des Servers und an anderen Stellen, wo diese Informationen möglicherweise anfallen (z.B. beim Abruf von eingebetteten Bildern aus einer anderen Quelle), wären diese schon verwendbar. Kommt davon genug zusammen und ist für einen Richter hinreichend plausibel, kann dieser einen Auftrag an den Internet-Anbieter, der die betroffenen IP-Adressen verwaltet (in seinem Pool hat), ausstellen, der dann in seiner Vorratsdatenspeicherung nachsieht, wer zum besagten Zeitpunkt die IP-Adresse zugewiesen hatte, und über die Störerhaftung kommt man dann bei dem armen Würstchen raus, dessen Anschluss benutzt wurde. Oder bei einem Tor-Exit-Node. Im besten Fall bei der natürlichen Person, welche die „Urheberrechtsverletzung“, nach neuem Recht auch der reine Download aus einer potentiell „offensichtlich rechtswidrigen Quelle“, begangen hat, idealerweise auch korreliert mit weiteren Indizien wie E-Mail-Adresse des Accounts, Nutzungszeiten, money trail usw. usf. Problematisch wäre das voraussichtlich nur für jene, die entweder völlig unvorsichtig waren oder eben die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit der Quelle überhaupt nicht erkannt und die Seite daher ohne Verschleierungsvorkehrungen genutzt haben.

Kommentar von skreutzer am 01.07.2017 23:43:
Ich meine auch, dass die sieben Tage nichts damit zu tun haben, dass die IP solange verwendet und erst anschließend jemand anderem zugewiesen wird, sondern dass der Provider wegen gesetzlicher Verpflichtung zum Zweck der Strafverfolgung von Störerhaftungen solange speichert, wer die IP zu diesem Zeitpunkt hatte. Die IP kann sich x-Mal ändern, und bei jeder Änderung wird halt sieben Tage oder was weiß ich wie lange gespeichert, was die neue IP des Anschlusses ist.

Kommentar von skreutzer am 01.07.2017 23:50:
Der Download war auch bis vor kurzem nicht illegal. Erwischt werden nur wenige, und wenn, dann potentiell die falschen, denn man kann nur schwer nachweisen, wer wirklich vor dem Rechner gesessen hat (ist dem Richter und Gesetzgeber auch egal oder sie sind Realist genug, deswegen die Anschlussinhaber-Sippenhaft-Störerhaftung), im Umkehrschluss benutzt man deswegen vielleicht ein öffentliches oder fremdes Netz oder so und braucht dann keine anderen Vorkehrungen. Bequemlichkeit spielt sicher auch eine Rolle. Wenn Downloader wirklich belangt werden sollten, vor allem auch die kleineren, die halt mal gelegentlich den einen oder anderen Hehlerei-Titel erworben haben, geht das Wettrüsten vermutlich auf dem Gebiet dann in die nächste Stufe, auch aus Sicht der Betreiber, die dann bestimmte Verbindungsvorkehrungen erzwingen könnten.

Kommentar von skreutzer am 02.07.2017 00:10:
Richter und Gesetzgeber sind umgekehrt allerdings auch nicht immer kompetent in diesen Fragen und der einzigste Unterschied ist, dass sie am längeren Hebel sitzen, dass die Rechteverwerter-Lobby am längeren Hebel sitzt. Wären die Nutzer in einer Lobby organisiert und es gäbe so etwas wie digitale Grundrechte oder Gewerkschaften, dann würde die Rechteverwerter-Clique mit so einem offensichtlichen Unfug wie der „rechtswidrigen Quelle“ nicht weit kommen. Von daher: das ist jetzt nicht irgendwie zwingend moralisch oder ethisch verwerflich, sich im Internet verfügbare Daten beschafft zu haben, zumal es keine privaten Daten sind. Es gibt also durchaus eine Diskrepanz zwischen dem, was die Realität in der Welt ist und dem, wonach die Richter nunmal, vielleicht auch widerwillig, urteilen müssen.

Kommentar von skreutzer am 02.07.2017 00:51:
Guter Beitrag, jedenfalls eine gute Darstellung, wie man das sehen könnte.

  1. Anderes Beispiel: .vu, häufig dann .de.vu. Völlig legitim und gern genutzt, weil’s kostenlos ist und keine echte TLD, wird gelegentlich aber auch zur Vortäuschung von echten .de-Domains. .to - so what?

  2. Autoren, die digital publizieren und dann keine digitalen Währungen akzeptieren wollen, sind meiner Meinung ohnehin Banane. Barzahlung beim Verkauf von physischen Büchern ist ja auch kein Hinweis auf eine potentiell rechtswidrige Quelle, nur weil man hinterher den Käufer nicht ermitteln kann. Wie der Buchhandel das als Vorteil anpreist, sollte Bitcoin überall eingebaut werden, damit ein totalitärer Staat nicht nachprüfen kann, wer sich Marx oder Kafka bestellt hat. Da sieht man, auf welcher Seite die Self-Publisher stehen, wenn es um ihre eigenen Interessen geht. Ich vermute, dass Verlagsautoren und insbesondere die Verlage da teilweise etwas erwachsener sind, zeitweilen sich aber auch für derartige Überwachungsgesetze einsetzen, nur weil „Digital“ neu ist und es opportun erscheint, man also Macht gewinnen, ausbauen und sichern möchte, solange man nicht auf der Verliererseite derselben steht. Schönen Dank auch!

  3. Netzsperren nützen da nur kurzfristig was. Wenn das zum Mittel der Wahl wird, rücken die Leute halt irgendwann vom quasi „staatlich verordneten“ DNS ab und machen sich eigene, dann entzieht sich das komplett sämtlicher Kontrolle. Die einzigste Chance besteht darin, die Betreiber oder die Server anzugehen, und realistisch gesehen wissen wir, dass das keineswegs immer funktionieren kann, sondern nur da, wo die Betreiber unvorsichtig waren oder Pech hatten. Je mehr Erfolge die Strafverfolgungsbehörden haben, desto schwerer und am Ende sogar unmöglich wird man es ihnen machen. Ich schätze auch, dass die betroffenen Autoren und Verlage davon abgesehen haben, die Öffentlichkeit über die Illegalität des Angebots zu informieren, um nicht noch mehr interessierte Kunden dorthin zu treiben. Und so besteht so ein Angebot eben eine lange Zeit.

  4. Dafür ist dann die Berner Übereinkunft, dass man sich die Rechte gegenseitig anerkennt, als wären sie Gesetz im anderen Land. Die Freihandelsabkommen tragen ebenfalls dazu bei, aber bevor die Autoren die jetzt plötzlich ganz toll finden, sollten sie sich erstmal darüber informieren, denn schnell können sie auch auf der Verliererseite des vermeintlichen Vorteils stehen, und zwar nicht nur bei Einnahmen, sondern sogar bei Fragen zu Leben und Tod.

Für den gelegentlichen Käufer, der dazu noch gezielt einen nicht ganz mainstreamigen Titel erwirbt, ist die Quelle nicht unbedingt als rechtswidrig erkennbar. Er müsste den gewünschten Titel suchen, woanders finden, dann wissen, dass die Buchpreisbindung neuerdings auch für E-Books gilt (wer weiß das schon, ist ja nicht zuzumuten, und für „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“: der Kunde verstößt nicht gegen die Buchpreisbindung, d.h. warum sollte er sich dazu überhaupt informieren müssen?) und aus diesem Verdacht, der sich aus dem unterschiedlichen Preis ergibt, dann den Autor/Verlag, sofern überhaupt ermittelbar bei pseudonymer Veröffentlichung, anschreiben und nachfragen, ob die Bereitstellung zu diesem Preis genehmigt wurde. Mit Glück erhält er eine Antwort, aber je länger es geht, desto unwahrscheinlicher wird das, weil Autoren versterben, Verlage bankrott gehen und die Rechtsnachfolger nicht zu ermitteln sind oder sich nicht kümmern. Von daher kann besagter Käufer schon annehmen, dass es sich um ein Rabatt-Portal handelt (Amazon hat ja auch Rabatt-Wochen als Modell populär gemacht). Wenn es sich aber um mehrere Titel der Bestseller-Liste handelt, die derart unter Marktpreis veräußert werden und nirgends sonst eine Rabatt-Aktion gefunden werden kann, wird es für den regelmäßigen Kunden, der stets viele Titel erwirbt, langsam zumutbar, mal zu googeln, was andere Leute so zur Seite schreiben, ob Verlage, Autoren oder z.B. auch heise.de dagegen wettern.

Am Ende ist die Frage aber nicht, ob die Quelle für den jüngeren, digitalkompetenten Seitenbesucher „offensichtlich rechtswidrig“ ist, sondern, was ein älterer Richter in seiner prädigitalen Parallelwelt für einen erstaunlich niedrigen Preis für ein Buch hält oder der Gesetzgeber, dem die Rechteverwerter-Lobby rechtzeitig zur Wahl eine Stimme bei ihren Buddys von den Zeitungen und Medien zuschanzt oder dann später einen Verlagsvertrag für die Memoiren nach der Beendigung der Karriere in der Politik.

Kommentar von skreutzer am 02.07.2017 01:14:
Klar habe ich meine echten Daten auf der Seite benutzt und auch keine Verschleierungsmaßnahmen ergriffen, weil die bloße Nutzung der Seite nicht illegal sein kann/darf. Jedenfalls hat die Polizei jetzt meine Beiträge im dortigen Blog und die Beiträge anderer, auch die der Betreiber, depubliziert, obwohl die rechtlich vermutlich nicht zu beanstanden sind. Ich meine auch, dass ich einen Account dort habe, aber vielleicht habe ich dort nicht meine realen Daten angegeben, weil ich Angst hatte, dass die Betreiber diese an Spammer verkaufen könnten. Wenn ich mich recht erinnere, wollte ich mir ansehen, wie die Seite insbesondere nach erfolgtem Login aufgebaut ist und funktioniert, und zwar besonders, ob man die Download-Links auch ohne Bezahlung benutzen könnte, aber das schien relativ vernünftig gelöst worden zu sein. Vielleicht habe ich zu diesem Zweck auch einen willkürlich gewählten Gratis-Titel heruntergeladen oder man hatte dort bei der Neuanmeldung erstmal ein Guthaben bekommen, aber ich meine, nie was bezahlt zu haben, das wäre mir die Nachforschung nicht wert gewesen und auch zu riskant im Falle eines Takedowns, wie ja jetzt erfolgt. Ob ich tatsächlich ein E-Book heruntergeladen habe, weiß ich nicht mehr, vermutlich aber nicht, da es mir nur auf die Links ankam, und Ethereal/Wireshark, Fiddler oder Firebug habe ich mit großer Wahrscheinlichkeit damals nicht eingesetzt, um einen Redirect oder so zu erkennen. Ich meine aber, dass das auf der Seite technisch auf den ersten Blick ganz gut gelöst gewesen war, was ja vielleicht auch zum Erfolg dieser Seite im Vergleich zu anderen legalen und illegalen Angeboten beigetragen haben mag. Wenn ich mich richtig erinnere, bin ich überhaupt nur zu diesem einen, kurzen Test gekommen, weil ein Autor, möglicherweise sogar in einem Beitrag auf der Tarnkappe oder auch woanders, darüber klagte, dass sein Titel dort verbreitet werden würde und die Seite immer noch online wäre, sodass ich wissen wollte, wie das die Piraten heutzutage so machen. Evtl. habe ich auch kurz nach Schwachstellen in der Software gesucht, vielleicht naheliegenderweise nach SQL-Injections, aber wie es sich gehört, schien das abgesichert zu sein. Ich habe dann ziemlich schnell die Lust verloren, weil ich ohnehin lieber auf Urheberrechtsverletzungen oder restriktive Nutzungslizenzen verzichte, als Kunde/Konsument/Leser also weder für legale noch für illegale Angebote in Frage komme.

Mich wundert, dass verhältnismäßig viel Aufwand getrieben wurde, um dann derart niedrige Preise zu verlangen, unterm Strich über die Masse dann aber trotzdem soviel zusammen gekommen sein soll (nach Ausgaben für Betriebskosten + zusätzlichen Aufwendungen, sei es Support, Geldtransaktionsgebühren, Softwareentwicklung o.ä.). Mich wundert, dass Verlage und Self-Publisher nicht längst ein günstiges, leichtgewichtiges, bequemeres, freundlich aufgemachtes Portal dieser Art betreiben und die Piraten bei der Digitalisierung mal wieder die unerreichten Vorreiter sind, obwohl sie selber ja im Nachteil sein müssten, weil sie das Produkt gar nicht selber produzieren und daher auf die Produzenten angewiesen sind. Wenn sich das genügend rechnet, könnten die Autoren auch zum Piraten-Händler gehen und vielleicht einen Deal, eine Gewinnbeteiligung an den Verkäufen aushandeln :wink:

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 08:02:
Ich kann mir das eigentlich nur so erklären, dass sie die eBooks bei Amazon mit gefälschten Accounts gekauft haben, so dass sie effektiv nix für die eBooks bezahlen mussten. Bei der Masse, die täglich an eBooks veröffentlicht wurde, glaube ich kaum, dass die alle gekauft wurden. Auch bin ich mir nicht so sicher, ob irgendwelche „Nischen-eBooks“ jetzt wirklich bei lul.to so oft gekauft wurden, dass sich die 5-25€ Anschaffungskosten lohnen würden. Selbst ein 5€ eBook muss ja ca. 35x gekauft werden alleine um die 15 cent wieder einzuspielen. Bei den Hörbüchern kamen die meisten wohl aus der Flatrate.

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 08:10:
Vielen Dank auch von mir nochmal für die umfangreiche, fundierte Berichterstattung. Das ist heute selten geworden, wenn selbst grosse Zeitungen wie „Die Welt“ nur noch bei CNN die Fake-News 1:1 übersetzen und dann als Leitartikel rausbringen.

Gibt es eigentlich schon etwas Neues zu den 3 Leuten, die verhaftet wurden? Vielleicht könnte man ein Spendenkonto einrichten um sie bei dem Kampf für eine Modernisierung (DRM-Frei, kundenfreundliche Angebote) im eBook Markt zu unterstützen. Ich glaube ohne lul.to würden deutlich weniger Menschen überhaupt eBooks lesen.

Was hat es mit dem Lysander-Foto in dem Artikel auf sich? :slight_smile:

Kommentar von Esther am 02.07.2017 08:56:
Danke skreutzer, so etwas habe ich auch vermutet. Auf diese Art bekommt man junge Teenager und alte Damen, die den Enkel gebeten haben für sie Bücher zu laden.

Kommentar von Esther am 02.07.2017 09:00:
Weiß denn wirklich jemand wie profitabel lul.to war? Was bei den Betreibern beschlagnahmt worden ist beweist nichts, weil wir nicht wissen, ob sie noch andere Einkommensquellen hatten. Außerdem weiß niemand genau wie hoch die Kosten überhaupt waren.

Kommentar von Arno am 02.07.2017 10:01:
Wenn man sich auf die Suche nach Büchern gemacht hat, wurde lul.to oft auf der ersten Seite gelistet.
Natürlich waren die Preise lächerlich gering, aber auch im Google Store gab und gibt es immer wieder Angebot für eBooks die deutlich günstiger verkauft werden und auch immer wieder Apps die dann statt 6,99€ nur noch 10 Cent kosten. Auch ganze Alben gibts da manchmal umsonst, manchmal für 1,99 und günstiger.

Es dürfte darüber gestritten werden ob das wirklich jedem bewusst war, daß er hier illegal einkauft. Deezer z.B. bekommt man bei Lidl für 7.99€ im Monat, Maxdome für 6.99€. 15 Euro monatlich für 40 Mio Songs und unzählige Serien und Filme. Dürfte ja preislich auch nicht hinkommen.

Wir wissen hier das es ein illegales Angebot war, ich frage dennoch, kann der 08/15 Nutzer der nur mal schnell ein eBook kaufen will wissen, daß er sich auf eine illegale Schiene begibt?

Und ehrlich? Wer von euch liest FAQs oder AGB? Hab ich noch nie gemacht.

Kommentar von Donald44 am 02.07.2017 11:31:
Herr Sobiraj, denken Sie haben Nutzer aus Österreich etwas zu befürchten?

Oder ist es für die deutschen Behörden schwieriger an ausländische IP-Daten zu kommen?

Kommentar von Gemonymous am 02.07.2017 11:41:
Ich hatte mal bei lul.to nachgefragt, ob und in welcher Art und Weise IP-Adressen gespeichert werden. Mir wurde geantwortet, daß absolut nichts in dieser Hinsicht getan wird. Das muß natürlich nicht stimmen.

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 12:20:
Kommt vielleicht alles raus, wenn es irgendwann Akteneinsicht gibt und das „leakt“. Ich könnte mir vorstellen, dass es vielleicht einige Tausend € im Monat waren, ich glaube kaum über 10000€. Man braucht schon sehr viele Kunden um bei 0,15€ Preisen gut Geld zu verdienen und es gab ja keine Millionen von Kunden. Ich selbst hatte über einen Zeitraum von 1,5 Jahren 2x 5€ aufgeladen. Die Bücher konnten ja kommentiert werden, und erlauben vielleicht in etwa wieviel verkauft wurde, wenn sagen wir 1 von 200 oder von 500 einen Kommentar abgibt, also soviel war das wohl eher nicht. Selbst von den 30.000€ haben sicher nicht alle auch etwas gekauft, oder öfter was gekauft. Mag sein, dass es ein paar Poweruser gab, aber selbst hier wären die mit 20€ im Monat sehr weit gekommen, und einige haben ja auch die eBooks dann offenbar auf anderen Seiten zur Verfügung gestellt, mussten also nur 1x gekauft werden bei lul.

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 12:22:
Sorry, bin etwas verschlafen und sollte nicht so schnell die Beiträge abschicken. Also ich meinte natürlich „Selbst von den 30.000 Usern haben sicher nicht alle etwas gekauft“.

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 12:28:
Das ist eher unwahrscheinlich. Insbesondere weil vermutlich nichtmal dt. Nutzer belangt werden, und das über die Grenzen hinweg schon etwas aufwändiger ist. Auch gibt es ja in Österreich sicherlich so etwas wie eine Privatkopie und es wurde ja nix hochgeladen. Ich glaube es gab mal einen Fall wo vor vielen Jahren irgendwelche Premiere-Decoder aus Österreich nach Deutschland verkauft wurden, und hierbei wurden in der Tat dann, nachdem der österreichische Shop hochgenommen wurde, auch die Kunden angeschrieben. Aber das war wohl eher eine Ausnahme.

Es lohnt sich meiner Ansicht nach nicht, sich darüber Sorgen zu machen. Die Chance ist so gering und selbst im Fall der Fälle, wäre es höchstens eine kleine Geldstrafe, der man natürlich auch aus vielerlei Gründen widersprechen kann.

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 12:32:
Das sehe ich auch so. Im übrigen erinnere ich mich noch daran, dass auch bei Lul.to vor ca. 1,5 Jahren stand, dass Einkünfte an Autoren abgeben werden. Ob das tatsächlich geschah oder nicht, ist ja wohl jedem klar, jetzt wo man mehr über die Seite weiss. Aber direkt davon auszugehen, dass jedem Benutzer klar war, dass es ein illegales Angebot ist, wäre falsch.

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 12:46:
Durchsuchungen werden meines Wissens nach nur bei schwerwiegenderen Straftaten durchgeführt. Wenn jemand im Internet Bücher runterlädt ist das ja erstmal keine Straftat. Wenn der Anbieter hierbei „kopierte“ eBooks anbietet, könnte der Download schon illegal werden, wäre aber immernoch kein schweres Vergehen. Ich denke hier würde nichts eine Hausdurchsuchung rechtfertigen. Ausser vielleicht wenn jemand sagen wir mal, öfter mal 500€ aufgeladen hat, und man davon ausgehen könnte, dass er die eBooks anderweitig weiterverteilt hat. Was natürlich auch erst bewiesen werden muss. Ebenso stellt sich auch immernoch die Frage, ob die Behörden die Schuldigen überhaupt ermitteln könen. Ich denke vorranging ging es hier darum endlich lul.to abzuschalten.

Auf der anderen Seite kann man vielleicht schon davon ausgehen, dass einige der Kläger, Verlage, Autoren, vielleicht fordern werden, dass auch gegen die Nutzer vorgegangen wird. Endweder strafrechtlich oder dann zivilrechtlich. Denke mal die Staatsanwaltschaft bzw. die Ermittler müssten dann schaun was sie mit den Daten, die sie haben, anfangen können. Das offensichtlichste wäre es wohl über die Amazon-Gutscheine die Kunden zu ermitteln. Wobei hier dann auch wieder das Problem auftritt, dass ja nicht automatisch jede Gutscheinaufladung auch von der selben Person gemacht wurde, die den Gutschein generiert hat. Deswegen dann eine Hausdurchsuchung anordnen, um das festzustellen? Also die Wahrscheinlichkeit dafür erachte ich gegen 0%.

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 12:52:
Was hier wenig erwähnt wurde bislang sind Abmahnungen. Ich erachte diese fast als das grösste mögliche Risiko für die Lul-Nutzer. Das betrifft natürlich auch nur die, die über die Amazon-Gutscheine ermittelt werden können. Und dann besteht aber natürlich noch die Frage, wie beweiskräftig das ist. Aber wenn jemand z.B. bei Lul.to die selbe eMail verwendet wie bei Amazon wäre das vermutlich schon recht beweiskräftig.

Kommentar von Jason Borowski am 02.07.2017 12:54:
(Ob die Abmahnung etwas ergibt ist wieder eine andere Frage. Mir würden dazu viele Gründe einfallen, dieser zu widersprechen. Z.B. warum erlaubt Amazon es, sich Gutscheine zu kaufen um eBooks zu kaufen, wenn diese eBooks illegal sind ? Da müsste Amazon das doch sofort unterbinden :smiley: )